Polizei fahndet nach drittem Tatverdächtigen von Chemnitz
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Die Polizei Chemnitz fahndet nach dem dritten mutmaßlichen Täter
© Quelle: dpa/Polizei Chemnitz
Chemnitz. Mehr als eine Woche nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz ist ein dritter Mann dringend tatverdächtig. "Das Amtsgericht Chemnitz hat heute Vormittag diesen Haftbefehl erlassen", sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Hans Strobl im sächsischen Landtag.
Das Amtsgericht habe eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Mann angeordnet. Der Gesuchte sei der 22-Jährige Farhad R. A., ein 22-Jähriger Asylbewerber aus dem Irak. Die Behörden warnen davor, dass der Gesuchte bewaffnet sein könnte. Die Chemnitzer Polizei und Staatsanwaltschaft teilten weiterhin mit, die Fahndung sei ein Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen. Weitere Details nannten sie zunächst nicht.
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Die Herkunft der beiden Männer, die bereits kurz nach dem Messerangriff inhaftiert wurden, ist bis heute ungeklärt. Bisher hatten die Behörden die beiden als Iraker und Syrer bezeichnet. Das Bundesinnenministerium teilte nun jedoch mit, dem mutmaßlichen Syrer sei im September 2015 "im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt" worden. Seine Angaben zur Identität beruhten auf einer Selbstauskunft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei aktuell dabei, diese Angaben von Alaa S. "im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens" zu verifizieren.
Dokumente von Yousif A. eine „Totalfälschung“
Der Tatverdächtige Yousif A. habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als "Totalfälschungen" entpuppt hätten. Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor. Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt. Die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Wie bereits zuvor bekannt geworden war, war Yousif A. bereits im November 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Eine Rücküberstellung nach Bulgarien, wo er zuvor registriert worden war, wäre zwar grundsätzlich möglich gewesen. Das dies nicht geschah, ist nach bisherigen Informationen auf Versäumnisse der Ausländerbehörde zurückzuführen.
Notwehr wurde bereits bei Beantragung der Haftbefehle ausgeschlossen
Die beiden Tatverdächtigen machten in den Vernehmungen Aussagen zu den Vorwürfen. „Sie haben sich eingelassen“, sagte Sprecherin Ingrid Burghart. Zu den Einzelheiten mache sie jedoch keine Angaben.
Es gebe bislang noch keine Erkenntnisse zum Anlass des Streits, der den tödlichen Messerstichen vorangegangen ist. „Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand kann man lediglich ausschließen, dass eine Belästigung oder ausländerfeindliche Motive Auslöser der Tat waren“, sagte die Oberstaatsanwältin.
Seehofer will „Weichen für einen glaubwürdigen Neuanfang“
Notwehr war bereits bei der Beantragung der Haftbefehle ausgeschlossen worden. Die Tatverdächtigen hätten „ohne rechtfertigenden Grund mehrfach mit einem Messer auf einen 35-jährigen Deutschen eingestochen“.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, er habe seit Beginn seiner Amtszeit im März „die Weichen für einen glaubwürdigen Neuanfang im Bereich der Asylverfahren und des Bamf gestellt“.
Am letzten August-Sonntag waren am frühen Morgen der 35-Jährige Daniel H. getötet und zwei weitere Deutsche bei der Messerattacke teils schwer verletzt worden. Einer der beiden Verletzten war in der vergangenen Woche bereits aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Von RND/dpa/ngo