Prozess um Merkel-Äußerungen nach Wahl in Thüringen: AfD lehnt Richter als befangen ab

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach deutliche Worte zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Die AfD hat sie deshalb angezeigt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach deutliche Worte zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Die AfD hat sie deshalb angezeigt.

Karlsruhe. Keine zwei Wochen vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringen-Wahl hat die klagende AfD Befangenheitsantrag gegen zuständige Richterinnen und Richter eingereicht. Grund sei der Besuch einer Delegation des Gerichts im Bundeskanzleramt am 30. Juni, teilte der AfD-Bundesvorstand am Freitag mit. Dass sich die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, und wohl auch weitere Mitglieder „mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können“, hieß es. Über den Besuch hatte das Gericht am 1. Juli informiert.

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Ein Gerichtssprecher in Karlsruhe bestätigte am Nachmittag, dass ein Ablehnungsgesuch eingegangen sei. Zu Details äußerte er sich nicht. Wie es nun weitergeht und was aus der Verhandlung wird, ist unklar.

Kemmerich mit AfD-Stimmen zum Ministerpräsidenten gewählt

Für den 21. Juli hat Königs Zweiter Senat eine Verhandlung über zwei Organklagen der AfD gegen die Kanzlerin und die Bundesregierung angesetzt. Hintergrund ist die völlig überraschende Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Regierungschef in Thüringen am 5. Februar 2020. Die Richterinnen und Richter wollen sich damit befassen, dass Merkel am 6. Februar 2020 bei einem Staatsempfang in Südafrika die Vorgänge bei der Kemmerich-Wahl als „unverzeihlich“ bezeichnet hatte, das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“.

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Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand auf der Internetseite der Kanzlerin und der Bundesregierung. Aus Sicht der AfD haben beide damit ihre Neutralitätspflicht verletzt. Kemmerich trat drei Tage nach seiner Wahl unter Druck zurück.

Am 1. Juli hatte das Verfassungsgericht mitgeteilt, dass eine Delegation unter Leitung seines Präsidenten Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin König am Vortag zu einem Treffen mit Regierungsmitgliedern in Berlin gewesen sei. Der Besuch, bei dem es auch ein gemeinsames Abendessen im Kanzleramt gegeben habe, setze „eine seit vielen Jahren bestehende Tradition fort“.

RND/dpa

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