„Querdenken“-Initiator Michael Ballweg: Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt offenbar Anklage
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Michael Ballweg, Initiator der Initiative „Querdenken“, spricht bei einer Protestkundgebung auf dem Cannstatter Wasen. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte seine Beschwerde gegen seine andauernde U-Haft nun keinen Erfolg.
© Quelle: Christoph Schmidt/dpa
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat offenbar Anklage gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg (48) erhoben. Das gab der Sprecher des Ballweg-Verteidigerteams, Alexander Christ, bekannt. „Wie dem Anwaltsteam heute kurzfristig bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben“, schrieb er am Dienstag auf Twitter.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wollte auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) keine Namen von Verfahrensbeteiligten nennen oder bestätigen. Ein Pressesprecher verriet jedoch gegenüber dem RND: „Indes kann ich bestätigen, dass gegen einen 48‑jährigen Angeschuldigten Anklage zum Landgericht Stuttgart erhoben worden ist.“
Am Amtsgericht Stuttgart war ursprünglich für Donnerstag ein Haftprüfungstermin angesetzt. Laut Verteidiger Christ würde dieser nun entfallen. Wie der konkrete Vorwurf der Anklage lauten könnte, ist bislang nicht bekannt. Zuletzt scheiterte der „Querdenken“-Initiator Anfang März mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine andauernde U‑Haft.
„Querdenken“-Bewegung unter Beobachtung
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48‑Jährige auch über die Frist von einem halben Jahr wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Er sei des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Polizei hatte Ballweg am 29. Juni vergangenen Jahres festgenommen.
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Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie Medienvertreterinnen und ‑vertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.
RND mit dpa