Gute-Kita-Gesetz

Land bekommt Millionen für mehr Personal in Kindergärten

Mit dem Geld aus dem Gute-Kita-Gesetz soll die Qualität der Kindergärten verbessert werden.

Mit dem Geld aus dem Gute-Kita-Gesetz soll die Qualität der Kindergärten verbessert werden.

Hannover. Niedersachsen profitiert mit rund 526 Millionen Euro vom sogenannten Gute-Kita-Gesetz des Bundes. Rund 301 Millionen Euro, will das Land in die frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen investieren. Mit 147 Millionen Euro sollen die Mitarbeiter in den Kitas und ihre Fortbildung finanziert werden. Das teilten Staatskanzlei und Kultusministerium am Dienstag mit. Der Bund stellt den 16 Ländern bis Ende 2022 insgesamt rund 5,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Kita-Qualität zur Verfügung.

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Tonne: Personal kann sich intensiver um die Kleinsten kümmern

„Unter dem Strich konnten wir mit dem Bund sehr einvernehmlich ein wirklich gutes „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg bringen“, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD). „Die Kinder profitieren durch eine bessere Betreuungsrelation in den Einrichtungen, das Personal wird durch Zusatzkräfte entlastet und kann sich intensiver um die Kleinsten kümmern.“

Die Landtags-Opposition reagierte skeptisch. „Unsere Kinder brauchen keine weitere Projektförderung, sondern dauerhaft mehr Personal und damit bessere Bildung in den Kindertagesstätten.“ sagte der FDP-Politiker Björn Försterling. Die Grünen fürchten, dass eine „Qualitätsoffensive mit ungelernten Kräften“ am Ende nach hinten losgehen werde. „Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass sie ihre Kinder in die Hände von Fachpersonal geben“, sagte die Abgeordnete Julia Willie Hamburg.

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Die HAZ erklärt, wie die Landesregierung das Geld einsetzen will:

Qualität in Kindertageseinrichtungen

Die Kita-Träger bekommen aus dem Paket 301 Millionen Euro. Damit sollen sie mehr Personal einstellen, um die Kinder besser zu fördern. Die Arbeit in Kitas soll außerdem attraktiver werden. Damit sich mehr junge Menschen für eine Ausbildung und Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung entscheiden, können Kitas sie als Zusatzkräfte vergüten und so frühzeitig an sich binden. Die Einrichtungsleitungen sollen über die Einstellung von zusätzlichem Personal entlastet werden.

Qualität in der Kindertagespflege

Zum 1. August 2020 sollen neue gesetzliche Grundlagen für die „Professionalisierung und Qualitätsstärkung in der Kindertagespflege“ in Kraft treten. Diese Änderung des Kita-Gesetzes soll bis Ende 2022 mit weiteren Bundesmitteln von 147 Millionen finanziert werden. Die Einrichtungen sollen damit die Kindertagespfleger bezahlen sowie deren Weiterbildung und fachliche Begleitung finanzieren können.

Beitragsfreiheit für die Kindertagespflege

Um Kinder im Kindergartenalter, die ausschließlich von einer Tagesmutter betreut werden, beitragsfrei zu stellen, werden den Kommunen über eine neue Richtlinie von 2019 bis 2022 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen die Angebote der Kindertagespflege verbessert werden, die anstelle eines Kindergartenplatzes nachgefragt werden. Angestrebt ist die Gleichstellung von Betreuungsplätzen bei Tagesmüttern gegenüber den seit dem 1. August 2018 beitragsfrei gestellten Kindergartenplätzen.

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Ausgleichszahlungen für die Erweiterung der Beitragsfreiheit

Das Land setzt rund 57 Millionen Euro für einen Härtefallfonds ein. Land und kommunale Spitzenverbände hatten ihn im Zuge der Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit von Kindergartenkindern ab dem 1. August 2018 vereinbart.

Von Marco Seng

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