Risikogruppen schützen mit Sonderöffnungszeiten für ältere Menschen
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Generell muss gelten: Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens dürfen nur dann gelockert werden, wenn der Schutz der besonders gefährdeten Menschen gut organisiert ist. (Symbolbild)
© Quelle: imago/Westend61
Berlin. Nach den bisherigen Erfahrungen der Mediziner sind ältere Menschen nicht generell höher gefährdet als der Rest der Bevölkerung. Zur Gruppe mit dem höchsten Risiko zählen aber Hochbetagte mit mehreren Erkrankungen. Das sind in der Regel diejenigen Menschen, die pflegebedürftig sind und in einem Heim wohnen oder zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Sie brauchen einen besonderen Schutz, wie die Fälle von Dutzenden Toten in Pflegeheimen zeigen.
Konzepte dafür sind bisher Mangelware. Ein genereller Aufnahmestopp kann jedenfalls keine Lösung sein, denn häufig kommen Menschen, die pflegebedürftig werden, aus einem Krankenhaus. Ohne Heimplatz belegen sie in einer Klinik weiterhin dringend benötigte Betten. Es müssen also Wege gefunden werden, die Pflegebedürftigen zu schützen, ohne die Versorgung einzuschränken.
Grundvoraussetzung dafür ist, dass es sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für das Personal ausreichend Schutzausrüstung gibt. In diesem Fall können auch die Besuchsverbote gelockert werden. Ist das weiterhin nicht der Fall – was befürchtet werden muss – dann sind auch pragmatische Konzepte gefragt, die in normalen Zeiten möglicherweise als völlig inakzeptabel gelten würden. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Heimbewohner sagen, ihnen sei der regelmäßige Kontakt zu Angehörigen wichtiger als die Frage, wie lange man noch lebe. Dann könnten die Besuchsverbote zumindest für diese Menschen aufgehoben werden, wenn gleichzeitig das Personal entsprechend organisiert wird.
In der ambulanten Pflege muss es insbesondere darum gehen, für die Betroffenen eine Unterstützung im Haushalt zu organisieren, etwa beim Einkaufen. Schließlich muss es darum gehen, dass die gefährdeten Senioren sich nicht auf der Straße oder im Supermarkt anstecken. Als sinnvoll gelten in diesem Zusammenhang auch spezielle Öffnungszeiten nur für älteren Menschen. Auch Restaurants könnten sich dazu entschließen, zu bestimmten Zeiten nur für Ältere zu öffnen.
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Generell muss gelten: Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens dürfen nur dann gelockert werden, wenn der Schutz der besonders gefährdeten Menschen gut organisiert ist. Das ist bisher aber nicht ansatzweise der Fall.
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