„Rechtswidriges“ Vorgehen

Bauministerin Geywitz kritisiert Warmwasser-Rationierung von sächsischer Wohngenossenschaft

13.01.2022, Berlin: Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Bau und Wohnen, spricht während der dreitägigen Debatte über die Politik der Ampel-Koalition im Bundestag.

13.01.2022, Berlin: Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Bau und Wohnen, spricht während der dreitägigen Debatte über die Politik der Ampel-Koalition im Bundestag.

Dippoldiswalde. Die Ankündigung einer sächsischen Wohnungsgenossenschaft zur Einschränkung der Warmwasserversorgung stößt in der Politik auf massive Kritik. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch), „einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen“ sei „rechtswidrig“. Die Wohnungsgenossenschaft in Dippoldiswalde bei Dresden hatte angekündigt, in einem Teil ihrer Wohnungen nur noch zu bestimmten Tageszeiten Warmwasser bereitzustellen, um Energie einzusparen. Grund seien die massiv gestiegenen Gaspreise.

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Nach eigenen Angaben will die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde in rund 260 ihrer 600 Wohnungen künftig nur noch zu bestimmten Zeiten das Wasser erhitzen und bis September die Heizung ausgeschaltet lassen. Der hauptamtliche Vorstand und Geschäftsführer Falk Kühn-Meisegeier begründete dies in den Zeitungen der Funke Mediengruppe mit den Worten:

Der Bund hätte festschreiben können, dass ab dem 1. Juli die Heizung ausgestellt werden muss. Das hat er nicht getan. Also gehen wir jetzt voran.

Falk Kühn-Meisegeier,

Vorstand und Geschäftsführer Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde

Warmes Wasser in der Nacht sei ein Luxus, den man sich nicht mehr leisten könne. Zudem sei nur in 16 Wohnungen das Wasser tatsächlich kalt, in den anderen werde warmes Wasser im Boiler gespeichert.

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Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, verteidigte in den Funke-Zeitungen das Vorgehen zwar grundsätzlich. Um ein übertragbares Modell für andere Wohnungsunternehmen könne es sich allerdings nicht handeln. Ohne vorherige einvernehmliche Absprache mit den Mietern wäre so etwas unzulässig, sagte Gedaschko.

RND/epd

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