SPD pocht weiter auf ein Recht auf Homeoffice – rechtliche Hürden hoch

Eine Frau arbeitet in ihrem Wohnzimmer im Homeoffice und nimmt an einer Telefonkonferenz teil.

Eine Frau arbeitet in ihrem Wohnzimmer im Homeoffice und nimmt an einer Telefonkonferenz teil.

Berlin. Die SPD pocht trotz heftigen Gegenwinds weiter auf einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice - und bekommt viel Gegenwind, aber auch Zuspruch. Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte der Deutschen Presse-Agentur: “Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Recht auf mobiles Arbeiten noch längst nicht vom Tisch. Wer politisch mutig vorangeht, muss mit Widerständen rechnen, das sind wir gewohnt. Deshalb werden wir auch nicht nachlassen.”

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Mast sagte weiter: "Die letzten Monate zeigen doch, wie sehr mobiles Arbeiten entlasten kann. Die Corona-Pandemie führt uns deutlich vor Augen, was alles geht. In den kommenden Wochen werden sicherlich wieder mehr Menschen von zu Hause arbeiten." Ein Recht auf mobiles Arbeiten sei kein Allheilmittel, schaffe aber Schutz und Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

In der Union gibt es erheblichen Widerstand gegen die Pläne. Ein Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) war vom Bundeskanzleramt zunächst gestoppt worden. Der Entwurf sieht einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten vor. Beschäftigte sollen bei einer Fünf-Tage-Woche demnach 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten dürfen. Voraussetzung soll sein, dass sich die Tätigkeit dafür eignet und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Koalitionsvertrag sieht Auskunftsrecht aber keinen Rechtsanspruch vor

Aus dem Kanzleramt hatte es am Dienstag geheißen, der Entwurf sei nicht geeignet für eine weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Im Koalitionsvertrag stehe ein Auskunftsrecht, aber kein Rechtsanspruch auf Homeoffice. Ohne eine solche Ressortabstimmung wäre die Gesetzesinitiative gescheitert.

"Homeoffice kann eine gute Lösung sein", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der "Passauer Neuen Presse" (Samstag). "Es muss aber eine Entscheidung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam sein. Wir brauchen keinen Eingriff der Politik in die Tarifautonomie." Heils Vorstoß bezeichnete Dobrindt als "zu langweilig und unkreativ". Wichtig sei vor allem Flexibilität, ein starrer Acht-Stunden-Tag biete zu wenig Gestaltungsmöglichkeiten.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, sagte, Heil müsse seinen Vorschlag so verändern, dass Bürokratie abgebaut statt wie bisher aufgebaut werde. "Wir brauchen mehr Homeoffice, nicht mehr Bürokratie." Zudem sei eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes nötig. "Solange Heil diese zentralen Themen nicht gemeinsam betrachtet, wird keine echte Modernisierung möglich sein."

“Die Tücke liegt im Detail”

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, sagte der Funke-Mediengruppe (Samstag), Heil könne mit dem Vorschlag "im Großen und Ganzen" auf seine Unterstützung setzen. "24 Tage Homeoffice im Jahr - das ist ein Rahmen, der sicher keinen überfordert", so Scheele. Aber: "Die Tücke liegt im Detail - etwa in der Frage, ob man seinen Anspruch auf einen festen Büroplatz verliert, wenn man regelmäßig von zu Hause aus arbeitet."

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Zudem stellen sich weitere rechtliche Fragen, etwa wenn es um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Zwar gelte auch bei mobiler Arbeit, also der Arbeit von unterwegs, aus einem Café oder von zu Hause, der Arbeitsschutz, sagte Arbeitsstaatssekretär Björn Böhning (SPD) der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Das bedeute aber noch lange nicht, "dass der Arbeitgeber in der Privatwohnung nachschauen muss". Auch bei sogenannter Telearbeit gelte die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung.

Von Telearbeit wird gesprochen, wenn der Arbeitgeber für einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten sorgt. Für Telearbeit gelten strengere gesetzliche Anforderungen als für die mobile Arbeit. Für jede Art der Arbeit sei eine "Gefährdungsbeurteilung" nötig, sagte Böhning. Die Frage müsse sein: "Sind besondere Risiken vorhanden, und was folgt daraus?"

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken