Streit über das Recht auf Homeoffice: Ist eine Lösung denkbar?

Kommt das Recht auf Homeoffice – ja oder nein?

Kommt das Recht auf Homeoffice – ja oder nein?

Berlin. Die Konfrontation zwischen Union und SPD beim Thema Homeoffice ist hart. So wie der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jetzt vorliege, werde er “in dieser Legislaturperiode nicht mehr den Bundestag verlassen”, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt. Im Folgenden erklären wir, was in dem Gesetz geregelt werden soll und ob Kompromisslinien denkbar sind.

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Welchen Vorschlag hat der Arbeitsminister im Kern vorgelegt?

Mit seinem “Mobile-Arbeit-Gesetz” will Heil einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice schaffen. Beschäftigte sollen 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten dürfen – allerdings nur, wenn ihre Tätigkeit dafür geeignet ist und keine betrieblichen Gründe dagegenstehen. Profitieren könnten also viele Büroarbeiter. Der Bäcker dürfte seine Brötchen auch dann nicht zu Hause backen, wenn Heils Gesetzentwurf Realität würde.

Woran stören sich die Kanzlerin und die Union?

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Aus der Sicht von Merkel und der Union geht Heil beim “Mobile-Arbeit-Gesetz” deutlich über das hinaus, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Dort steht nichts von einem Rechtsanspruch auf Homeoffice, sondern es heißt recht allgemein: “Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern.” Insbesondere der Wirtschaftsflügel der Union warnt nun vor einer “Belastungs- und Bevormundungsorgie” zulasten von Unternehmen.

Ist das Gesetz ein so tiefer Eingriff in die Rechte der Unternehmen?

Das hängt vom Maßstab ab, den man anlegt. Die Arbeitgeber pochen darauf, dass es sich um eine Frage handelt, die Unternehmen mit ihren Beschäftigten oder die Tarifpartner untereinander klären sollten. Befürworter des Gesetzes verweisen darauf, dass der schnelle Wechsel von Millionen Arbeitnehmern ins Homeoffice in der Pandemie gezeigt habe, was in der Praxis möglich sei.

Was müsste ein Arbeitnehmer laut Heils Gesetzentwurf tun, um seinen Rechtsanspruch auf Homeoffice durchzusetzen?

“Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, der oder die regelmäßig mobil arbeiten möchte, muss dem Arbeitgeber Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung der mobilen Arbeit spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform mitteilen”, heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Der Arbeitgeber muss laut dem Gesetz mit dem Beschäftigten das Ansinnen erörtern und eine ablehnende Entscheidung innerhalb von zwei Monaten auch begründen.

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Dass wir bei mobiler Arbeit Regeln brauchen, ist doch offensichtlich.

Reiner Hoffmann,

DGB-Vorsitzender

Gibt es auch Unterstützung für Heils Gesetzentwurf?

Die Gewerkschaften hätten sich zwar einen noch weitergehenden Rechtsanspruch vorstellen können, unterstützen Heil aber bei seinem Vorhaben. “Dass wir bei mobiler Arbeit Regeln brauchen, ist doch offensichtlich”, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem RND. “Gerade in der aktuellen Krise müssen wir schnell zu einem Standard für gute mobile Arbeit kommen. Wir fordern die CDU deshalb auf, keine Barrikaden aufzubauen.”

Was wären denkbare Kompromisslinien zwischen SPD und Union?

Die Kritiker in der Union stören sich insbesondere an dem konkreten Rechtsanspruch von 24 Tagen Homeoffice im Jahr. Sollte die Union dies weiter kategorisch ablehnen, könnte Heil zumindest versuchen, die beschriebene “Erörterungspflicht” durchzusetzen: Wenn Arbeitgeber sich mit dem Homeoffice-Wunsch des Arbeitnehmers auseinandersetzen müssen, öffnet dies die Tür zum Gespräch – auch für Regelungen, die über den geplanten gesetzlichen Anspruch hinausgehen. Von einem “Auskunftsrecht” des Arbeitnehmers ist jedenfalls auch im Koalitionsvertrag die Rede.

Gibt es jenseits des Rechtsanspruchs Gründe dafür, für mobiles Arbeiten einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen?

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Ja. Es geht zum einen darum, versicherungsrechtliche Lücken zu schließen. “Künftig genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit sie von zu Hause aus oder an einem anderen Ort außerhalb der Unternehmensstätte arbeiten, im gleichen Umfang Versicherungsschutz wie bei einer Tätigkeit in der Unternehmensstätte“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zum anderen fordern Gewerkschaften, Arbeitnehmer müssten im Homeoffice vor Entgrenzung von Arbeit und Privatleben geschützt werden. Hier sieht der Gesetzentwurf vor, dass Arbeitszeiten dokumentiert werden müssen. Kritiker befürchten auch hier überbordende Bürokratie.

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