Studie: Befristete Jobs vor allem zur Erprobung von Arbeitskräften

Von den ausgearbeiteten Beschränkungen zur sachgrundlosen Befristung profitiert voraussichtlich nur jeder zweite Beschäftigte.

Von den ausgearbeiteten Beschränkungen zur sachgrundlosen Befristung profitiert voraussichtlich nur jeder zweite Beschäftigte.

Berlin. Betriebe nutzen nach einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) befristete Arbeitsverträge vor allem zur „Erprobung“ von Beschäftigten. Die mit Abstand am häufigsten genannten Gründe seien das so genannte „Screening“ oder die Erprobung von Beschäftigten. Zudem würden Befristungen mit dieser Begründung tendenziell zunehmen, heißt es in der Untersuchung, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Dienstag) vorliegt.

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42 Prozent der befragten Unternehmen hätten 2018 beim Betriebspanel des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit, IAB, entsprechende Angaben gemacht. „Dazu kommen noch zwei Prozent von Betrieben, die hauptsächlich befristen, weil sie glauben, das würde die Motivation der Beschäftigten steigern“, heißt es in der Untersuchung.

Damit würden knapp 45 Prozent der Unternehmen durch befristete Arbeitsverträge bestehende gesetzliche Möglichkeiten ausnutzen, um Beschäftigte über die Probezeit hinaus zu testen und zu „motivieren“.

"Dazu braucht es keine Befristungen..."

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte, die Leidtragenden von Befristungen seien die Beschäftigten. „Die Chancen auf Aufstieg und ein gutes Einkommen sinken, während das Risiko für Armut und Arbeitslosigkeit steigt“, sagte sie.

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Das schwarze Schaf bei sachgrundlosen Befristungen seien große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. „Die Befristungen dienen dazu, das Personal zu erproben und zu flexibilisieren“, kritisierte Buntenbach. „Das ist aber durch eine hierzulande im europäischen Vergleich ohnehin schon lange Probezeit jetzt schon gesetzlich möglich, dazu braucht es keine Befristungen.“

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach

Laut DGB-Untersuchung hatten 2018 rund 3,2 Millionen Menschen einen befristeten Arbeitsvertrag – doppelt so viele wie 1996. Fast jede zweite Neueinstellung erfolge befristet, heißt es in der Expertise. Kurzfristige Befristungen mit weniger als einem Jahr Dauer machen demnach 56 Prozent aller aktuellen Befristungen aus. Bei 21,2 Prozent geht es um zwölf Monate bis zwei Jahre.

Die DGB-Studie verweist auf eine geringere Arbeitszufriedenheit bei befristet Beschäftigten. 2018 hätten sich lediglich knapp sechs Prozent von ihnen bewusst für ein befristetes Arbeitsverhältnis entschieden. Laut Untersuchung betreffen nur auf einen bestimmten Zeitraum angelegte Jobs vor allem deutsche Arbeitnehmer zwischen 25 und 40 Jahren mit Abschluss in Ausbildung oder Studium.

"Mit hohen Risiken verbunden"

Bei befristet Angestellten ist das Risiko, arbeitslos zu werden, den Angaben zufolge vier Mal so hoch wie bei Beschäftigten mit unbefristetem Vertrag: „Ein häufiges Abwechseln zwischen befristeter Beschäftigung und Arbeitslosigkeit ist mit hohen Risiken verbunden, bis hin zu einem Abdriften ins Hartz-IV-System, wenn Anwartschaftszeiten fürs Arbeitslosengeld nicht gesammelt werden können.“

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Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen sachgrundlose Befristungen künftig per Gesetz eingeschränkt werden. Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten sollen künftig nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes soll außerdem nur noch für die Dauer von 18 statt bislang 24 Monaten zulässig sein.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will einen Gesetzentwurf dazu noch in diesem Frühjahr vorlegen. Der DGB fordert eine ersatzlose Streichung sachgrundloser Befristungen. Zudem müsse die Erprobung von Beschäftigung als Grund für Zeitverträge aus dem Gesetz gestrichen werden.

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