Thüringen will Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern einschränken
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19.06.2022, Sachsen, Riesa: Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, spricht auf dem Bundesparteitag der AfD in der Sachsenarena zu den Delegierten.
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa
Erfurt. Das Thüringer Innenministerium will den Waffenbesitz bei Extremisten im Freistaat unterbinden. Da der Verfassungsschutz im Land die AfD als rechtsextrem einstufe, könnten auch deren Mitglieder von dem Vorstoß betroffen sein, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. „Wir setzen nur geltendes Recht um. Da können und wollen wir vor der AfD nicht Halt machen“, sagte Innenminister Georg Maier (SPD).
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag, Mario Voigt, reagierte zustimmend. „Das ist eine wichtige Initiative von Innenminister Georg Maier und dem Verfassungsschutz“, schrieb Voigt bei Twitter. „Sie haben die volle Unterstützung der CDU-Fraktion Thüringen. Gemeinsam im Kampf gegen Gewalt und Extremismus.“
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Laut dem seit zwei Jahren geltenden Waffengesetz seien Extremisten grundsätzlich als nicht mehr zuverlässig anzusehen. Sie dürften keine Waffen besitzen oder erwerben. Um dies umsetzen zu können, solle eine Arbeitsgemeinschaft „Waffen und Extremisten“ der betroffenen Sicherheitsbehörden beim Thüringer Landesverwaltungsamt angesiedelt werden, hieß es. Diese werde die Behörden bei der Bearbeitung der Fälle unterstützen. Zuvor hatten der „Spiegel“ und der MDR berichtet.
AfD Thüringen empört
Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, zeigt sich am Mittwoch empört über die Ankündigung des Innenministeriums. Innenminister Georg Maier nutze das angepasste Waffenrecht, „um es als Ersatzstrafrecht gegen gesetzestreue Jäger und Sportschützen in der AfD einzusetzen“, klagte der AfD-Sprecher. „Maier wählt diese Methode, weil seine SPD in einer fairen politischen Auseinandersetzung gegen die AfD Thüringen keine Chance sieht“, argumentierte Möller auf Twitter.
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Bisher erfolgreich „Reichsbürger“ entwaffnet
In den vergangenen Jahren hätten die damit befassten Waffenbehörden bereits bewiesen, dass sie erfolgreich extremistische Waffenbesitzer aus der „Reichsbürgerszene“ entwaffnen könne. Inzwischen sind laut Ministerium in 72 Fällen die Verfahren zum Entzug der sogenannten waffenrechtlichen Erlaubnisse (59 Fälle) beziehungsweise zur Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (13 Fälle) bestandskräftig abgeschlossen. Keine dieser Personen verfügt mehr über erlaubnispflichtige Schusswaffen. Darüber hinaus sind unter anderem bei weiteren 16 Personen, die zur „Reichsbürgerszene“ gerechnet werden, die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen worden.
Sogenannte Reichsbürger zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland an. Einige dieser Gruppierungen berufen sich auf ein selbst definiertes „Naturrecht“, andere auf das historische Deutsche Reich. Viele unter ihnen behaupten, die Bundesrepublik sei in Wirklichkeit kein Staat, sondern ein Unternehmen. Sie erkennen Gesetze und Behörden nicht an und wehren sich teilweise gewaltsam gegen staatliche Maßnahmen.
RND/dpa/hyd