Könnten Trumps Steuerunterlagen seine Präsidentschaftskandidatur verhindern?
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Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, spricht bei einer Wahlkampfveranstaltung. Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Weg für die Herausgabe von Steuerunterlagen des Ex‑Präsidenten Trump an einen Kongressausschuss freigemacht (Archivbild).
© Quelle: Michael Conroy/AP/dpa
Nach jahrelanger Blockade ist es so weit: Das Finanzministerium übergibt dem Kongressausschuss Donald Trumps Steuerunterlagen. Der wollte das Ministerium zuvor an der Übergabe hindern und hatte erfolglos bis zum obersten Gericht geklagt. Kritiker mutmaßen, dass die Papiere beweisen, dass Trump Steuern hinterzogen hat. Mal angenommen, das wäre der Fall und Trump würde verurteilt werden: Könnte das seine angekündigte Präsidentschaftskandidatur für 2024 gefährden?
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Diese Bedingungen müssen Kandidaten erfüllen
Präsidentschaftskandidaten müssen laut der amerikanischen Verfassung nur wenige Bedingungen erfüllen: Sie müssen gebürtige US‑Bürger sein, seit mindestens 14 Jahren im Land leben und mindestens 35 Jahre alt sein. USA-Experte Martin Thunert erklärt im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung würde Trump nicht an einer Präsidentschaftskandidatur hindern.“
Es gab übrigens schon einmal einen wegen einer Straftat verurteilten Präsidentschaftskandidaten: Lyndon LaRouche trat ab 1976 mehrmals bei Präsidentenwahlen an. Der Anhänger der Splitterpartei U. S. Labor Party wurde zu mehreren Haftstrafen verurteilt, unter anderem wegen Verschwörung und Postbetrugs.
Verurteilung könnte Trump trotzdem schaden
Trumps Kernanhängerschaft wäre von einer Verurteilung wohl unbeeindruckt. Aber es gibt eine andere Wählergruppe, die sich durchaus beeinflussen lassen könnte. „Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung würde Trumps lauwarme Anhänger abschrecken, nicht aber seine Kernanhängerschaft“, so Thunert. Es würde seine Chancen im Wahlkampf wohl deutlich schmälern, meint der USA-Experte.
„Die einzige Möglichkeit, Trumps erneute Kandidatur rechtlich zu verhindern, wäre 2021 ein erfolgreiches Impeachment-Verfahren oder eine künftige Verurteilung wegen Anstiftung zum Aufstand“, so Thunert.
„Nicht mehr das Zugpferd der Republikaner“
Zwei Amtsenthebungsverfahren gegen Donald Trump sind schon gescheitert. Im ersten wurde ihm Amtsmissbrauch vorgeworfen, es wurde noch während seiner Amtszeit geführt. Das zweite Amtsenthebungsverfahren wurde nach seiner Zeit als Präsident geführt. Ihm wurde vorgeworfen, den Sturm auf das Kapitol angestiftet zu haben. Nun überprüft auch ein Untersuchungsausschuss seine Rolle bei der Eskalation. Er könnte empfehlen, Trump wegen Anstiftung zum Aufstand anzuklagen. Doch dann wäre noch nicht gesagt, dass der Generalstaatsanwalt der Empfehlung folgen würde.
Eine Verurteilung hält Thunert für extrem unwahrscheinlich. Der Artikel auf dessen Grundlage Donald Trump von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen werden könne, sei sehr schwammig. Auch ohne juristische Hindernisse schätzt er seine Chancen aber schlecht ein: „Trump ist nicht mehr das Zugpferd der Republikaner, das er 2016 war.“