Ablauf des Vorfalls unklar

UN-Experten halten Videos mit toten russischen Soldaten für echt

Ermittler inspizieren Anfang November ein Wohnhaus in Makijiwka nach dem Beschuss.

Ermittler inspizieren Anfang November ein Wohnhaus in Makijiwka nach dem Beschuss.

Genf/Kiew. Das UN-Menschenrechtsbüro hält vor kurzem aus Makijiwka in der Ukraine aufgetauchte Videos mit toten russischen Soldaten für höchstwahrscheinlich authentisch. Das habe eine Analyse der Expertinnen und Experten der UN-Menschenrechtsmission vor Ort ergeben, teilte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in Genf mit. Was genau passiert sei, müsse untersucht und die für den Vorfall Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

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Die Videos waren in der vergangenen Woche in sozialen Netzwerken aufgetaucht. Sie zeigen, wie sich mehrere russische Soldaten - von Ukrainern bewacht - auf den Boden legen. Dann sind Schüsse zu hören. Eine weitere Aufnahme zeigt knapp ein Dutzend Leichen.

Hinrichtung oder Selbstverteidigung?

Russland wirft den ukrainischen Streitkräften vor, die Soldaten, die sich ergeben hätten, hinterrücks erschossen zu haben. Die ukrainische Armee sagt hingegen, es sei ein Akt der Selbstverteidigung gewesen. Einer der russischen Soldaten habe - statt sich wie die anderen vor ihm zu ergeben - das Feuer eröffnet. Der Vorfall soll sich Mitte November zugetragen haben. Makijiwka liegt im Gebiet Luhansk im Osten des Landes.

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Es habe auch zuvor von beiden Seiten zahlreiche Vorwürfe über die Tötung von Soldaten gegeben, die nicht mehr am Kampf beteiligt gewesen seien, sagte Türk. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Vorwürfe (...) in einer Art und Weise untersucht werden, die unabhängig, unparteiisch, gründlich, transparent, zügig und wirksam ist und auch so gesehen wird“, sagte Türk. Im Fall von Makijiwka hätten die ukrainischen Behörden eine kriminalpolizeiliche Untersuchung gestartet.

Wie Kriegsgefangene behandelt werden, regeln die universal geltenden Genfer Konventionen. Sie sollen Menschen in Zeiten von bewaffneten Konflikten jene schützen, die nicht an Kämpfen beteiligt sind. Gefangene sind demnach vor Gewalt, aber auch vor Einschüchterungen, Beleidigungen und öffentlicher Neugier zu schützen.

RND/dpa

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