Urteil im Lübcke-Prozess: Bundesanwaltschaft kündigt Revision an

Stephan Ernst (l.) ist für den Mord am nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke verurteilt worden.

Stephan Ernst (l.) ist für den Mord am nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke verurteilt worden.

Frankfurt/Main. Der Generalbundesanwalt will Teile des Urteils im Lübcke-Prozess vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Dieter Kilmer, kündigte am Donnerstag in Frankfurt an, in Revision zu gehen.

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Dabei geht es um den Freispruch des Hauptangeklagten Stephan Ernst im Fall des Messerangriffs auf einen irakischen Flüchtling sowie den Freispruch für den Mitangeklagten Markus H. von der Mittäterschaft am Lübcke-Mord. Man sehe H. weiterhin als Teilnehmer an dem Mordgeschehen, sagte Kilmer.

Urteil im Lübcke-Prozess: Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hat Ernst den CDU-Politiker Walter Lübcke in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus in Nordhessen mit einem Kopfschuss getötet.

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Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord angeklagte H. wurde wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht verurteilt.

RND/dpa

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