Urteil im Lübcke-Prozess: „Für die Familie schwer zu verkraften“
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Zu lebenslanger Haft verurteilt: Stephan Ernst.
© Quelle: imago images/Jan Huebner
Frankfurt am Main. Sie haben dem Mörder ihres Mannes und Vaters in die Augen gesehen.
Mehr als 40 Verhandlungstage saßen Irmgard Braun-Lübcke und die beiden Söhne Christoph und Jan-Hendrik im Gerichtsaal den beiden Männern gegenüber, die wegen des Mordes an Walter Lübcke angeklagt waren.
Wie es ihnen nun geht, das lässt die Familie ihren Sprecher erklären, Dirk Metz, der wenige Minuten nach dem Urteil in einem zugigen Durchgang des Frankfurter Justizzentrums steht und sagt: „Das Urteil und seine Begründung sind für die Familie außerordentlich schmerzlich.“
Vor allem in Bezug auf den zweiten Angeklagten, Markus H., sei es „schwer zu verkraften“.
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Der Sprecher der Familie Lübcke, Dirk Metz (links), und ihr Anwalt Holger Matt.
© Quelle: imago images/Hartenfelser
Es ist die Reaktion auf eine Entscheidung, die für die Angehörigen des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten keine Überraschung mehr war – aber konträr zu vielem steht, wovon sie nach einem halben Jahr als Nebenkläger überzeugt sind.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat Stephan Ernst, der den tödlichen Schuss auf Walter Lübcke gestanden hatte, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt – die verhindert, dass er nach Ablauf von 15 Jahren freikommt – und die anschließende Sicherungsverwahrung vorbehalten. Die Richter verhängen damit die in Deutschland maximale Strafe.
Markus H. allerdings sprechen sie vom Hauptvorwurf der Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke frei – und verurteilen ihn nur wegen eines Waffendelikts zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
Keine Reaktion der Angeklagten
Als der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Vormittag um kurz nach zehn Uhr das Urteil verkündet, zeigen die beiden Angeklagten keine erkennbare Reaktion. Der 47-Jährige Ernst sei „von frühester Jugend an mit einer von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geprägten Grundeinstellung aufgewachsen“. Nach einer Bürgerversammlung 2015 in Lohfelden, bei der Lübcke für die Unterbringung von Geflüchteten geworben hatte, habe Ernst seinen Fremdenhass auf den CDU-Politiker projiziert, den er für einen „Volksverräter“ gehalten habe.
Am Abend des 1. Juni 2019 habe er den arglosen Lübcke dann auf dessen Terrasse erschossen – aus niederen, von Rassismus und Fremdenhass geprägten Beweggründen. Der mehrfach vorbestrafte Ernst habe zudem eine „fest eingewurzelte Neigung, die ihn immer wieder straffällig werden lässt“ – daher der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.
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Freispruch im zentralen Punkt: Markus H. (links) mit seinem Anwalt Björn Clemens.
© Quelle: imago images/Jan Huebner
Das Gericht ist damit in vielen Punkten dem gefolgt, was Ernst selbst zuletzt im Gericht immer wieder wortreich geschilderte hatte – nur in einem Punkt nicht: Ernst hatte zuletzt behauptet, seinen früherer Arbeitskollege, Freund und Bruder im rechtsextremen Geiste habe den Mord mit ihm geplant und sei auch bei der Tat selbst dabei gewesen. An diesem Punkt jedoch seien seine Schilderungen „nicht glaubhaft und widersprüchlich“.
Tatsächlich hatte Ernst zunächst behauptet, ganz allein am Tatort gewesen zu sein, dann H. des tödlichen Schusses bezichtigt, um schließlich zu seiner finalen Version von der gemeinsamen Tat zu wechseln. Wann es aber zum Beispiel zu dieser folgenschweren Entscheidung gekommen sein soll, habe Ernst nie konkret erklären können. „Derart lückenhaft“ seien seine Schilderungen, „dass darauf keine sichere Überzeugung gegründet werden kann“, erklärte das Gericht.
Die Verbitterung des Ahmed I.
Genau dieser Punkt, die Beteiligung H.s, ist der umstrittene Teil des Urteils. Die Familie Lübcke glaubt Stephan Ernst – und ist sich sicher, somit Gewissheit über die letzten Sekunden ihres Mannes und Vaters zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte gefordert, H. wegen Beihilfe zum Mord zu fast zehn Jahren Haft zu verurteilen.
Auch den versuchten Mord Ernsts an Ahmed I., einem irakischen Asylbewerber, im Jahr 2016 hatte sie für erwiesen gehalten – doch auch hier hatte das Gericht die Hinweise für nicht ausreichend gehalten und Ernst von diesem Vorwurf freigesprochen.
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"Enorme Belastung": die Witwe Irmgard Braun-Lübcke im Gerichtssaal.
© Quelle: imago images/Jan Huebner
Entsprechend fielen im Durchgang der Frankfurter Gerichte die Reaktionen aus. Zufrieden zeigten sich Markus H.s Anwälte, die in der rechten Szene bekannten Nicole Schneiders und Björn Clemens: Das Gericht habe „die vielen Versuche, Stimmung gegen unseren Mandanten zu machen, nicht übernommen“.
Ahmed I., der irakische Geflüchtete, der bis heute unter den Folgen des Messerattentats und sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen hatte, resümierte verbittert: „Ich bin sehr traurig, dass ich heute in Deutschland zum zweiten Mal einen Verrat erleben musste.“
Bundesanwaltschaft geht in Revision
Stephan Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan griff massiv die Bundesanwaltschaft an, die mit einer „unzureichenden Anklageschrift“ Erwartungen geweckt habe, „die nicht erfüllbar waren“. Und für eben diese Bundesanwaltschaft kündigte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer an, wegen des Freispruches für H. und Nicht-Verurteilung für den Mordversuch in Revision zu gehen.
Für die Familie Lübcke wiederum betonte ihr Sprecher, keine Gerichtsschelte betreiben zu wollen – ganz im Sinne von Walter Lübcke, dem Rechtsstaatlichkeit und eine unabhängige Justiz immer zentrale Werte gewesen seien. Zugleich schmerze es die Familie jedoch, „dass das Gericht trotz ihrer Ansicht nach überzeugender Beweislage im Fall H. zu einem anderen Urteil gekommen ist“.
Jetzt wollten Irmgard Braun-Lübcke und ihre Söhne das Urteil erstmal „sacken lassen“ – und dann entscheiden, ob auch sie Revision einlegen.