Das bringt der neue Monat

Mehr Windkraft, weniger Corona-Regeln und höhere Bierpreise: Was sich im Februar ändert

Fahrgäste mit FFP2-Masken steigen in eine Straßenbahn in der Innenstadt von Potsdam ein. Ab Anfang Februar wird das nicht mehr der Fall sein.

Fahrgäste mit FFP2-Masken steigen in eine Straßenbahn in der Innenstadt von Potsdam ein. Ab Anfang Februar wird das nicht mehr der Fall sein.

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Berlin. Zum Jahreswechsel sind bereits diverse Reformen der Ampel-Koalition in Kraft getreten. Im Februar ist die Lage zwar etwas ruhiger, doch gerade bei den Corona-Regeln gibt es Änderungen. Ein Überblick:

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Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr endet

Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, soll bis Anfang Februar das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung keine Pflicht mehr sein. Mehrere Bundesländer haben dies bereits umgesetzt. Alle anderen ziehen nun nach. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen.

Wann in welchem Bundesland die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs endet:

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  • Baden-Württemberg: 31.1.2023
  • Bayern: 10.12.2022
  • Berlin: 2.2.2023
  • Brandenburg: 2.2.2023
  • Bremen: 2.2.2023
  • Hamburg: 1.2.2023
  • Hessen: 2.2.2023
  • Mecklenburg-Vorpommern: 2.2.2023
  • Niedersachsen: 2.2.2023
  • Nordrhein-Westfalen: 1.2.2023
  • Rheinland-Pfalz: 2.2.2023
  • Saarland: 2.2.2023
  • Sachsen: 16.1.2023
  • Sachsen-Anhalt: 8.12.2022
  • Schleswig-Holstein: 1.1.2023
  • Thüringen: 3.2.2023
Lauterbach kündigt Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr an
dpatopbilder - 05.01.2023, Berlin: Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht bei einer Pressekonferenz nach dem Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform. Dabei geht um die Umsetzung der Reformvorschläge zur Krankenhausfinanzierung, die von einer für das Thema eingesetzten Expertenkommission vorgestellt wurden. Foto: Carsten Koall/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar fallen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin mit.

Am Arbeitsplatz gelten weniger Corona-Regeln

Auch am Arbeitsplatz werden die gesetzlichen Corona-Regeln gelockert: Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung soll voraussichtlich zum 2. Februar auslaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.

Energiesparlampen dürfen nicht mehr produziert werden

Ab 25. Februar dürfen bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Das Verbot gilt für Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Der Handel darf danach noch Restbestände verkaufen.

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Neues Windkraft-Gesetz tritt in Kraft

Das Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft, mit dem die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 dann 2 Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Diese Ziele werden bisher in den meisten Ländern bei weitem nicht erreicht – die Spanne liegt in den Flächenländern zwischen rund 2 Prozent in Schleswig-Holstein und 0,2 Prozent in Baden-Württemberg.

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Bier wird teurer

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen mit steigenden Bierpreisen rechnen. Mehrere Brauereien haben Preiserhöhungen angekündigt, etwa die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöht die Preise bereits zum 29. Januar. Krombacher plant den Schritt zum 1. März.

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Poststreiks werden wohl weit ergehen

Noch unklar ist, wie sich die Warnstreiks bei der Deutschen Post entwickeln. Die nächsten Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi sind für den 8. und 9. Februar angesetzt. Weitere Ausstände sind also möglich.

Neuerungen bei Kfz-Verbandskästen

Durch die Corona-Pandemie sind Mund-Nasen-Schutzbedeckungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Normalität geworden. Während die Pflicht im Nahverkehr im Februar ausläuft, hält sie woanders Einzug: Ab dem 1. Februar müssen in Kfz-Verbandskästen auch zwei Schutzmasken vorhanden sein. Wohlgemerkt: Die Pflicht gilt für das Mitführen, nicht für das Tragen während der Fahrt. Wer gegen die Pflicht verstößt oder einen unvollständigen Erste-Hilfe-Kasten mitführt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25 Euro.

Zukünftig gilt für Kfz-Verbandskästen die DIN-Norm 13164:22. Während zwei Gesichtsmasken den Inhalt künftig erweitern, entfällt die Pflicht zum Mitführen eines Dreiecks- und Verbandstuches.

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RND/dpa/pf

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