Verfassungsbeschwerden abgewiesen: Politik darf “Containern” verbieten

Weggeworfene Lebensmittel liegen in einer Mülltonne (Symbolfoto).

Weggeworfene Lebensmittel liegen in einer Mülltonne (Symbolfoto).

Karlsruhe. Menschen, die beim “Containern” von Lebensmitteln erwischt werden, müssen weiter damit rechnen, als Diebe verurteilt zu werden. Zwei Studentinnen aus Oberbayern sind mit ihren Verfassungsbeschwerden dagegen gescheitert.

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Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. (Az. 2 BvR 1985/19 u.a.)

Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarktes gefischt. Mit dem “Containern” wollen sie dagegen protestieren, dass Geschäfte massenweise Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar wären.

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Weil der Container verschlossen zur Abholung bereitstand, werteten die Gerichte das als Diebstahl und verurteilten die Frauen zu Sozialstunden. Außerdem bekamen sie eine Geldstrafe auf Bewährung.

RND/dpa

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