Vorstoß zur Asylpolitik: Union warnt vor deutschem „Irrweg“

Nancy Faeser, (SPD) Bundesministerin für Inneres und Heimat (Archivbild)

Nancy Faeser, (SPD) Bundesministerin für Inneres und Heimat (Archivbild)

Berlin. Mit einem Vorstoß zur europäischen Asylpolitik will die Union die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) von ihren Plänen für eine Koalition aufnahmewilliger EU-Staaten abbringen.

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In dem Antrag, über den im Plenum des Bundestages an diesem Donnerstag beraten wird, fordern CDU und CSU die Bundesregierung auf, „deutsche Alleingänge, die in der zusätzlichen Aufnahme von Asylsuchenden münden, zu unterlassen, da sie den Migrationsdruck auf die EU und Deutschland weiter erhöhen“.

Die Zustimmung anderer EU-Mitgliedstaaten zu der seit Jahren stockenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) dürfe die Bundesregierung nicht dadurch „erkaufen, dass Deutschland zukünftig noch größere Teile der Migrationslasten übernimmt“, heißt es in dem Antrag weiter. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sagte: „Bundesministerin Faeser hat sich mit ihrem Vorschlag der „Koalition der Aufnahmewilligen“ in eine völlig falsche Richtung verrannt.“

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Union warnt: Anreize für mehr irreguläre Migration

Bereits eine solche Ankündigung könne Anreize für mehr irreguläre Migration setzen. Die Union fordere die Regierung deshalb auf, „diesen Irrweg zu verlassen und die Verhandlungen zum europäischen Migrations- und Asylpaket an den Grundsätzen der Humanität, Steuerung, Ordnung und Begrenzung auszurichten“.

Unter Faesers Amtsvorgänger Horst Seehofer (CSU) hatte sich Deutschland an einer Verteilung von aus Seenot geretteten Migranten und Flüchtlingen beteiligt. Auch an dieser auf eine spezielle Gruppe begrenzten Aufnahme von Asylbewerbern - vor allem aus Italien - beteiligten sich jeweils nur einige Staaten. Kern des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist, dass überall die gleichen Regeln für die Aufnahme von Schutzsuchenden gelten sollen.

In der Praxis funktioniert das nicht immer. Beispielsweise haben mehrere deutsche Gerichte entschieden, in Griechenland anerkannte Flüchtlinge dürften wegen der schlechten Lebensbedingungen für Flüchtlinge dorthin nicht zurückgeschickt werden.

RND/dpa

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