Warum der Rechnungshof Spahn Geldverschwendung vorwirft

Gesundheitsminister Jens Spahn: Die Kritik an ihm reißt nicht ab.

Gesundheitsminister Jens Spahn: Die Kritik an ihm reißt nicht ab.

Berlin. Die schlechten Nachrichten reißen für Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) trotz ausklingender Pandemie nicht ab. Der Bundesrechnungshof hat nun spitz überprüft, an welchen Stellen das Gesundheitsministerium zur Bekämpfung der Pandemie deutlich mehr ausgegeben hat, als es notwendig gewesen wäre.

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Im Fokus: Die Erstattung der Schutzmasken, die über die Apotheken an Vorerkrankte sowie Seniorinnen und Senioren zunächst für 6 Euro pro Maske verteilt wurden. Und: Die Kliniken, auf die es vor allem im ersten Halbjahr der Pandemie mit Freihalteprämien, Zuschüssen für Intensivbetten und der Möglichkeit zu Kurzarbeit regelrecht Geld regnete.

„Für den Bundesrechnungshof stellen daher die Ausgleichszahlungen eine massive Überkompensation für Krankenhäuser im Jahr 2020 aus Steuermitteln dar“, heißt es in dem 42-seitigen Bericht des Bundesrechnungshofs, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Ausgaben in Milliardenhöhe ohne Zustimmung des Bundestags

In konkreten Zahlen: Die Einnahmen der Kliniken sind dem Bericht zufolge von 80,2 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 81,5 Milliarden Euro im Jahr 2020 gestiegen. Dabei haben die Kliniken trotz Corona unterm Strich weniger Leistungen erbracht. Hinzu seien 10,2 Milliarden Euro an Ausgleichszahlungen gekommen, listet der Bericht auf. Ganz grundsätzlich bemängelt die Aufsichtsbehörde auch, dass „Ausgaben in Milliardenhöhe“ aufgrund einer Rechtsverordnung getätigt werden könnten – also ohne die Zustimmung des Parlaments, das ja eigentlich das Haushaltsrecht hat.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundesrechnungshof die Krankenhausfinanzierung in Deutschland kritisiert. Die Doppelstruktur der Finanzierung zwischen Bund und Ländern ist dem Bundesrechnungshof schon lange ein Dorn im Auge.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 hat das Gesundheitsministerium die finanzielle Unterstützung der Kliniken wegen der Pandemie auf eine Grundlage gestellt. Dies wiederum führte dazu, dass Krankenhäuser teilweise über Zahlungsschwierigkeiten klagten.

Schallende Ohrfeige für Spahn

Die FFP2-Masken waren im vergangenen Herbst noch ein teures und begehrtes Gut. Doch so teuer, wie sie die Bundesregierung bezahlt hat, waren sie nach Ansicht des Bundesrechnungshofs dann doch nicht. Um vor allem Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Einkommen zu Masken zu verhelfen, erhielten Seniorinnen und Senioren sowie chronisch Kranke das Recht auf 15 Masken für den Pandemiewinter. Bis Mitte Februar bekamen die Apotheken 6 Euro pro Maske erstattet, danach 3,90 Euro. Der Beschaffungspreis im Großhandel lag dem Rechnungshof zufolge in dieser Zeitspanne pro Maske zwischen 1,62 Euro im November und 40 bis 80 Cent im Februar.

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Die Kritik des Bundesrechnungshofs ist eine schallende Ohrfeige: „Preisanalysen, aus denen sich diese Beträge hätten ableiten lassen können, konnte das BMG nicht vorlegen.“ Bis Anfang April summierten sich die Kosten für die überteuerten Schutzmasken für das Bundesamt für Soziale Sicherung auf 2,1 Milliarden Euro. Damit ist die Mängelliste des Bundesrechnungshofs noch nicht zu Ende. Dem Gesundheitsministerium wird auch vorgeworfen, dass es keine „einfache und praktisch umsetzbare Definition für den Kreis der Anspruchsberechtigten“ gefunden habe. Auch sei es nicht alternativen Vertriebswegen zu der „kostenintensiven Abgabe“ über Apotheken nachgegangen.

Ungereimtheiten bei Intensivbetten

Ungereimtheiten sehen die Rechnungsprüfer auch beim Aufbau von Intensivbetten. Dafür investierte der Bund zwischen März 2020 und März 2021 gut 686 Millionen Euro. Der Rechnungshof bemängelt allerdings, das Gesundheitsministerium könne nicht angeben, wie viele Intensivbetten dafür eingerichtet wurden. Das Ministerium seinerseits verweist darauf, dass es bei der Definition eines Intensivbetts Interpretationsspielraum gegeben habe, und verteidigt sich auch mit der in der Pandemie notwendigen Schnelligkeit und Effektivität.

In seinem Bericht gibt der Rechnungshof den Ländern die Hausaufgabe, rückwirkend den Einsatz der Mittel in den Kliniken zu prüfen und gegebenenfalls Geld zurückzufordern.

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