Wer profitiert von der Grundrente?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/LVZDVWDCDJACBJ2PLKQXM37R7I.jpeg)
Wer bekommt die Grundrente – und wie hoch fällt der Zuschlag für den Einzelnen aus?
© Quelle: picture alliance / dpa
Wer kann von der Grundrente profitieren?
Berlin. Mit der Grundrente will die Bundesregierung die Altersbezüge von Menschen aufbessern, die lange gearbeitet haben, aber trotzdem nur geringe Renten bekommen. Laut Bundesarbeitsministerium werden 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Warum werden erst jetzt die ersten Bescheide verschickt?
Die Grundrente ist das Ergebnis eines schwierigen politischen Kompromisses. Dadurch ist es sehr aufwendig zu ermitteln, welcher der 21 Millionen Rentner einen Zuschlag erhält – und wie hoch dieser ausfällt. Das Gesetz zur Grundrente gilt ab dem 1. Januar 2020, doch erst im Juli wird die Deutsche Rentenversicherung nun die ersten Bescheide an Neurentner verschicken. Dann soll es mit den Ältesten weitergehen. Die Prüfung der gesamten Bestandsrenten wird bis Ende 2022 dauern. Der Zuschlag wird bei Berechtigung nachgezahlt.
Grundrente: Müssen Rentner einen Antrag stellen?
„Nein, niemand muss einen Antrag stellen“, betont die Deutsche Rentenversicherung. Prüfung und Auszahlung erfolgten automatisch, heißt es weiter. „Sie müssen nichts unternehmen.“
Was sind also die genauen Kriterien für den Grundrentenbezug?
Infrage kommt, wer mindestens 33 Jahre Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege aufweisen kann – und dabei weniger als 80 Prozent des Durchschnittsgehalts aller Versicherten verdient hat. Für die Berechnung der Grundrente werden aber auch wiederum nur Jahre herangezogen, in denen der Beschäftigte mindestens 30 Prozent des Durchschnittsgehalts verdient hat. Wenn jemand mit wenigen Stunden Teilzeit gearbeitet hat und er deshalb unterhalb dieser Grenze liegt, kann das entsprechende Jahr nicht herangezogen werden. Auch Zeiten eines versicherungspflichtigen Minijobs gelten nicht. Die volle Grundrente gibt es nur mit mindestens 35 Beitragsjahren, ab 33 Jahren geht es gestaffelt los.
Ist die Grundrente ein fixer Betrag?
Nein. Sie ist ein kompliziert berechneter Zuschlag, den es für den einzelnen Berechtigten zur Rente dazu gibt. Dabei werden die Rentenpunkte, die jemand gesammelt hat, so aufgewertet, als hätte er 80 Prozent des Durchschnittsgehalts verdient. Diejenigen, die viel schlechter verdient haben, profitieren also stärker als diejenigen, die nah an dieser Marke sind. Am Ende werden von dem errechneten Zuschlag aber noch mal 12,5 Prozent abgezogen. Damit soll dem Prinzip Ausdruck verliehen werden, dass derjenige, der mehr eingezahlt hat, auch mehr Rente bekommt.
Gibt es Beispiele?
Jeder Fall ist anders. Aber die Rentenversicherung hat beispielsweise ausgerechnet, dass eine Verkäuferin aus dem Westen mit 40 Beitragsjahren und einer Rente von 1046 Euro einen Grundrentenzuschlag von 52 Euro bekommen könnte. Eine Pförtnerin aus dem Osten mit 35 Beitragsjahren und 814 Euro Rente könnte auf 102 Euro Grundrentenzuschlag kommen.
Werden Einkommen auf die Grundrente angerechnet?
Ja, Einkommen werden angerechnet. Den vollen Grundrentenzuschlag erhält man bis zu einem monatlichen Einkommen von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1600 Euro – bei Paaren sind es 2300 Euro – wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet. Zum Zweck der Prüfung wird das zu versteuernde Einkommen vom Finanzamt an die Deutsche Rentenversicherung automatisch gemeldet. Das Gesetz sieht übrigens vor, dass es jeweils auf das Einkommen des vorletzten Jahres ankommen soll.