Nach zunehmender Kritik

Woelkis Stellvertreter räumt seinen Posten

Archivbild: 23.03.2021, Köln: Generalvikar Markus Hofmann spricht bei einer Pressekonferenz des Erzbistum Köln.

Archivbild: 23.03.2021, Köln: Generalvikar Markus Hofmann spricht bei einer Pressekonferenz des Erzbistum Köln.

Düsseldorf/Köln. Der Stellvertreter von Kardinal Rainer Maria Woelki, Generalvikar Markus Hofmann, räumt seinen Posten. Hofmann habe ihm angeboten, sein Amt zum 1. Juli neu zu besetzen, teilte Woelki am Freitag mit. Hofmann gilt als loyaler Unterstützer Woelkis, war aber zusammen mit diesem zunehmend in die Kritik geraten.

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Woelki begründete die Entscheidung damit, dass er die Verwaltung des Erzbistums Köln neu organisieren wolle. Während seiner fünfmonatigen Auszeit sei ihm klar geworden, dass die Verwaltung künftig von einem Experten geführt werden müsse. Hofmann unterstütze die Marschroute: „Die Aufgaben in einem Generalvikariat sind so vielfältig geworden, dass ich die vorgesehene neue Aufgabenverteilung für richtig und weiterführend halte“, sagte er einer Pressemitteilung zufolge.

Woelki befindet sich derzeit selbst in einem ungeklärten Schwebezustand. Er hat Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten, doch dieser hat darüber noch nicht entschieden. Stattdessen hat Woelki seine Amtsgeschäfte Anfang März nach der Auszeit wieder aufgenommen und die Gläubigen um eine zweite Chance gebeten.

An diesem Wochenende tagt in Düsseldorf der Diözesanpastoralrat, das wichtigste Beratungsgremium des Kardinals. Bei der Sitzung geht es im Kern darum, ob der Diözesanpastoralrat Woelkis Bitte um eine zweite Chance mehrheitlich mitträgt. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Kirchenkreisen erfuhr, sagte Woelki zu Beginn des Treffens am Freitagabend, er wolle weiter Erzbischof bleiben, lege sein Schicksal aber in die Hände des Papstes.

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Woelki hatte 2020 eine Krise im größten deutschen Bistum ausgelöst, als er entschieden hatte, ein Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsvorwürfen nicht zu veröffentlichen. Er führte rechtliche Gründe dafür an.

RND/dpa

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