Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner hat Deutschland?

Zensus 2022 ist gestartet: So funktioniert die Volkszählung

Ab dem 15. Mai führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erstmals seit 2011 wieder eine Volkszählung durch.

Ab dem 15. Mai führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erstmals seit 2011 wieder eine Volkszählung durch.

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Dabei handelt es sich um eine statistische Datenerhebung, die unter anderem Aufschluss über Einwohnerzahlen, Angaben zur Erwerbstätigkeit sowie die aktuelle Gebäude- und Wohnungssituation in einem Land gibt. Als Mitglied der Europäischen Union ist Deutschland seit 2011 dazu verpflichtet, alle zehn Jahre eine sogenannte Volkszählung durchzuführen. Aufgrund der Pandemie wurde der Zensus auf 2022 verschoben.

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Welchen Nutzen hat ein Zensus?

Der Zensus hat einen praktischen Grund: Mithilfe der Volkszählung wird unter anderem ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und wie sie arbeiten. Diese Bestandsaufnahmen sind wichtig, um verlässliche Planungen auf administrativer Ebene durchführen zu können. So werden etwa Wahlkreise auf Grundlage der Bevölkerungszahlen festgelegt. Auch für die Verteilung von Fördergeldern oder die Stimmenverteilung im Bundesrat werden verlässliche Einwohnerzahlen benötigt.

Zensus in Deutschland ist gestartet: Erste Volkszählung seit über zehn Jahren
Wie viele sind wir in Deutschland? Die nächste Volkszählung steht in diesem Jahr vor der Tür.

Beim Zensus 2022 handelt es sich um die erste Zählung des deutschen Volkes dieser Art seit mehr als zehn Jahren.

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Wann findet die Volkszählung statt?

Der Zensus 2022 läuft seit Sonntag, dem 15. Mai. Die Ergebnisse werden voraussichtlich ab Ende 2023 veröffentlicht.

Wer führt den Zensus durch?

Zuständig für die Durchführung der Volkszählung sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Das Statistische Bundesamt und das Informationstechnikzentrum Bund leisten technische Unterstützung. Für die Koordination der Befragungen sind die Statistischen Ämter der Bundesländer verantwortlich. Die Kommunen übernehmen die Rekrutierung der Erhebungsbeauftragten. Dabei handelt es sich um Interviewerinnen und Interviewer, die Hausbesuche zur Personenerhebung durchführen.

Wer wird im Zensus befragt?

Für die Volkszählung werden größtenteils Daten aus den Verwaltungsregistern des Bundes und der Länder verwendet. Das heißt, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einzeln, wie in einer traditionellen Volkszählung, befragt werden müssen. Laut Informationswebsite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden „etwas mehr als 10 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands“ direkt befragt. Das entspricht etwa 10,3 Millionen Menschen. Diese per Zufall ausgewählten Personen erhalten von dem zugehörigen statistischen Landesamt per Post Informationen zur Teilnahme.

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Auch Besitzerinnen und Besitzer von Eigentumswohnungen und Wohngebäuden sowie Wohn-, Pflege- und Altenheime werden im Zensus direkt befragt. Insgesamt werden beim Zensus 2022 somit bundesweit 30 Millionen Menschen befragt.

Was wird in der Volkszählung abgefragt?

Der Zensus soll Daten zur aktuellen Bevölkerungszahl, zur demografischen Struktur sowie zur Wohn- und Wohnungssituation liefern. Die Daten werden anonymisiert ausgewertet und verallgemeinert.

Die Erfassung der Daten erfolgt über Fragebögen, die entweder online (mittels Login auf der Zensus-Website) oder in Papierform ausgefüllt werden können. Bei rund 400.000 der teilnehmenden Personen werden zudem persönliche Interviews durchgeführt. In den vorab vereinbarten Gesprächen stellen die Erhebungsbeauftragten Fragen zu allen Personen im Haushalt. Dazu gehören etwa Name, Geschlecht, Alter und Familienstand. Weitergehende Fragen, etwa zur Ausbildung oder Erwerbstätigkeit, werden über den Fragebogen abgedeckt.

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Darf ich die Befragung verweigern?

Wegen der Auskunftspflicht sind alle Personen zur Beantwortung der Fragen für den Zensus verpflichtet. Eine Verweigerung ist demnach ausgeschlossen. Die Befragungen per Interviewerin oder Interviewer vor Ort können an der Haustür erledigt werden. Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Volkszählung ist das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 oder ZensG 2022).

Wie sicher ist der Zensus?

Da bei der Volkszählung persönliche Informationen abgefragt und digital erfasst werden, ist die Unsicherheit bei manchen Menschen groß, ihre Daten könnten missbräuchlich behandelt werden. Um dem Risiko des Datenklaus vorzubeugen, sollte vor dem Ausfüllen von Onlinefragebögen überprüft werden, dass es sich um offizielle Portale handelt. Im Zweifel können die Telefonhotlines der zuständigen Landesämter Auskunft erteilen. Vor der persönlichen Datenabfrage sollte sich der oder die Erhebungsbeauftragte ausweisen.

Um die Sicherheit der Volkszählung zu erhöhen, gibt es auf der Zensus-Website eine Übersicht zu Falschinformationen. So dürfen Erhebungsbeauftragte unter anderem niemals nach der E-Mail-Adresse, Sozialversicherungsnummer oder nach Bank- oder Kreditkartendaten fragen. Auch werden Befragte zunächst nur postalisch und niemals per E-Mail zum Zensus kontaktiert. Entsprechende Links in E-Mails sollten deshalb nicht aufgerufen werden.

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RND/pf

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