Laut Medienbericht

Boris Becker könnte noch vor Weihnachten nach Deutschland abgeschoben werden

Boris Becker, ehemaliger Tennis-Profi aus Deutschland, könnte nach Deutschland abgeschoben werden.

Boris Becker, ehemaliger Tennis-Profi aus Deutschland, könnte nach Deutschland abgeschoben werden.

London. Der in Großbritannien inhaftierte Ex-Tennisstar Boris Becker könnte einem Bericht der britischen Zeitung „Sun“ zufolge schon bald nach Deutschland abgeschoben werden. Der 54-Jährige sei für ein Schnellverfahren zugelassen worden, das ausländischen Häftlingen eine deutlich frühere Entlassung ermöglicht, schrieb das Boulevardblatt am Sonntag. „Er wurde für ein Programm angemeldet, das dafür sorgt, dass er rechtzeitig zu Weihnachten nach Hause kommt“, zitierte die „Sun“ eine Gefängnisquelle. Beckers deutscher Anwalt Christian-Oliver Moser wollte den Zeitungsbericht auf Anfrage nicht kommentieren.

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Anwalt über Boris Becker: „Geht ihm den Umständen entsprechend gut“
 ehemaliger deutscher Tennisspieler Boris Becker bei einer Veranstaltung am 14.10.2020 in Dessau ehemaliger deutscher Tennisspieler Boris Becker bei einer Veranstaltung am 14.10.2020 in Dessau - former German tennis player Boris Becker at an event on October 14, 2020 in Dessau LicenseRM 16210448 LIC:RM

Am kommenden Samstag wird Boris Becker genau ein halbes Jahr im Gefängnis sein. Jetzt äußerte sich der Anwalt des verurteilten Tennis-Stars.

Becker war Ende April zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen hatte. Er sitzt seit mehreren Monaten im Huntercombe-Gefängnis westlich von London ein, das unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt. Nach britischem Recht können Häftlinge auf Bewährung entlassen werden, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Gefängnisstrafe verbüßt haben. Bei Becker wären das 15 Monate, Stichtag ist der 29. Juli 2023.

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Druck auf überfüllte britische Gefängnisse lindern

Das Entlassungs- und Abschiebungsprogramm soll laut „Sun“ helfen, den Druck auf die überfüllten britischen Gefängnisse zu lindern. Demnach kommt jeder ausländische Häftling dafür in Frage, „der bis zu zwölf Monate vor dem frühesten Entlassungszeitpunkt aus dem Gefängnis entlassen und abgeschoben werden kann“. Ein Sprecher des britischen Innenministeriums sagte der Zeitung: „Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Betracht.“

RND/dpa

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