Dieter Wedel wegen Vergewaltigungsvorwurf von 1996 angeklagt: Warum der Fall noch nicht verjährt ist

Gegen ihn wurde Anklage erhoben: Regisseur Dieter Wedel.

Gegen ihn wurde Anklage erhoben: Regisseur Dieter Wedel.

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel (51) gibt an, Wedel habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen.

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Die Vergewaltigung, die dem Regisseur vorgeworfen wird, liegt also bereits rund 25 Jahre zurück. Normalerweise verjährt Vergewaltigung allerdings nach 20 Jahren. Wie kann es also sein, dass Wedel nun in diesem Fall trotzdem angeklagt wird? Grund dafür ist, dass nach einer Änderung des Strafgesetzbuches aus dem Jahr 2015 die Verjährungsfrist für Vergewaltigung frühestens mit Ablauf des 30. Lebensjahres beginnt. Das bedeutet: Wer vergewaltigt wird, bevor er 30 Jahre alt ist, kann trotzdem noch Anzeige erstatten, bis er 50 Jahre alt ist – auch wenn die vorgeworfene Tat wie im Fall von Schauspielerin Jany Tempel dann schon mehr als 20 Jahre zurückliegt.

Vorwürfe gegen Wedel wurden 2018 bekannt

Die Vorwürfe Tempels sowie zweier anderer Schauspielerinnen wurden Anfang 2018 bekannt, als Tempel 48 Jahre alt war und im Laufe des Jahres 49 Jahre alt war. Damals beschuldigten die drei Schauspielerinnen Wedel im „Zeit“-Magazin, sie in den 90er-Jahren sexuell bedrängt zu haben. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, die bis jetzt zur Anklage rund drei Jahre andauerten. „Durch die Aufnahme der Ermittlungen im Jahr 2018 wurde die Verjährung unterbrochen“, sagt Staatsanwaltschaftssprecherin Anne Leiding.

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich also lange hingezogen – vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten. Ende Januar wies die Generalstaatsanwaltschaft München eine Fachaufsichtsbeschwerde von Tempels Anwalt Alexander Stevens über die lange Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I ab. „Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden“, sagte ein Sprecher damals.

RND/hsc/mit dpa

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