Strafrechtsprofessorin hält Freiheitsstrafe nicht für wahrscheinlich
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Der Musiker Gil Ofarim (Archivbild).
© Quelle: imago images/Lumma Foto
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gegen den Musiker Gil Ofarim erhoben – doch was würde ihm im Falle einer Verurteilung drohen? Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven hält eine Freiheitsstrafe für möglich, aber nicht wahrscheinlich.
„Der Strafrahmen macht hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich, da gibt es einen erheblichen Spielraum“, sagte sie der „Leipziger Volkszeitung“. Eine Geldstrafe sei aber wahrscheinlicher, betonte Hoven – es käme auf die Richter an. „Strafverschärfend könnte sich auswirken, dass Herr Ofarim eine große Reichweite erzielt und sie auch bewusst genutzt hat. Strafmildernd wirkt sich zum Beispiel aus, wenn keine Vorstrafen vorliegen“, so die Professorin.
Der Hotelmitarbeiter sei mit der Einstellung des Verfahrens – gegen ihn wurde wegen des Vorwurfs der Beleidigung, der versuchten Nötigung, der Volkverhetzung und der falschen Verdächtigung ermittelt – rechtlich vollständig rehabilitiert, so Hoven. „Aber öffentlich und gesellschaftlich steht es natürlich auf einem anderen Blatt, da wird ihn dieser Fall begleiten. Das Hotel hat die ganze Zeit hinter seinem Mitarbeiter gestanden, das hilft natürlich nun.“
Ofarim von Leipziger Staatsanwaltschaft angeklagt
Ofarim hatte im Oktober 2021 einem Hotelmitarbeiter in Leipzig vorgeworfen, ihn antisemitisch beleidigt zu haben. Ein von ihm erstelltes Video ging viral, der Fall sorgte weltweit für Schlagzeilen. Vertreter und Vertreterinnen aus Politik und Gesellschaft reagierten mit Entsetzen.
Sechs Monate nach dem Vorfall am 4. Oktober teilte die Leipziger Staatsanwaltschaft nun mit, dass sich der Vorwurf des Antisemitismus nicht erhärten lasse und die Ermittlungen gegen den Hotelmitarbeiter eingestellt werden. Es seien zuvor zahlreiche Zeugen vernommen und die Aufnahmen mehrerer Überwachungskameras im Hotelbereich geprüft worden.
Ofarim wird von der Staatsanwaltschaft Verleumdung und falsche Verdächtigung vorgeworfen – ob die Anklage zugelassen wird und sich der Sänger vor Gericht verantworten muss, steht noch nicht fest. Das Management Ofarims wollte sich gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) nicht äußern.
RND/sf