Zentralrat der Juden zum Fall Gil Ofarim: keine Vorverurteilungen vornehmen
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Der Sänger Gil Ofarim.
© Quelle: dpa
Nachdem die Leipziger Staatsanwaltschaft am Donnerstag bekannt gegeben hat, Anklage gegen den Sänger Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung erhoben zu haben, hat sich auch der Zentralrat der Juden in Deutschland erneut zu dem Fall geäußert.
„Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen Gil Ofarim zur Kenntnis genommen. Im Vertrauen auf unseren Rechtsstaat gilt es, keine Vorverurteilungen vorzunehmen. Der Fortgang des Verfahrens vor dem Landgericht Leipzig, dessen Entwicklung wir mit Interesse verfolgen, bleibt abzuwarten“, wird Zentralratspräsident Josef Schuster in einer Mitteilung, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt, zitiert.
Hintergrund ist ein Vorfall am 4. Oktober 2021: Damals hatte der Musiker vor dem Westin-Hotel in Leipzig ein Video aufgenommen und darin gesagt, dass ihn ein Mitarbeiter des Hotels aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Am nächsten Morgen veröffentlichte er es auf Instagram. Das Video ging viral und löste zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus. Ofarim erstattete später Anzeige, aber auch der betroffene Hotelmitarbeiter wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an. Nach fast sechs Monaten Ermittlungen kommt die Staatsanwaltschaft nun zu dem Schluss, dass Ofarims Schilderungen nicht bestätigt werden konnten.
Nachdem es Ende vergangenen Jahres schon Zweifel an der Version Ofarims gab, hatte sich Schuster noch deutlicher geäußert. Der Präsident sagte im November: „Wenn der Vorfall sich nicht in ähnlicher Form abgespielt hat, wie er von Gil Ofarim dargestellt wurde, dann muss ich sagen, hätte ich für sein Verhalten überhaupt kein Verständnis. In diesem Fall hätte Gil Ofarim dem Kampf gegen Antisemitismus einen Bärendienst erwiesen.“
RND/lob