Deutschland stuft kein Land mehr als Virusvariantengebiet ein – auch Großbritannien und Südafrika nur noch Hochrisikogebiete

Reisende am Stansted Airport. Großbritannien gilt nicht länger als Virusvariantengebiet.

Reisende am Stansted Airport. Großbritannien gilt nicht länger als Virusvariantengebiet.

Die Bundesregierung hat die wegen der starken Ausbreitung der Omikron-Variante verhängten Einreisebeschränkungen für Großbritannien, Südafrika, Namibia und sechs weitere afrikanische Staaten gelockert. Die neun Länder, zu denen auch Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik und Simbabwe gehören, wurden heute von Virusvariantengebieten zu Hochrisikogebieten zurückgestuft, wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Montagabend mitteilte.

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Fluggesellschaften durften zuletzt aus den Ländern im Wesentlichen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen nach Deutschland befördern. Die Regel galt auch für den Bahn- oder Schiffsverkehr. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gilt zudem eine zweiwöchige Quarantänepflicht – auch für Geimpfte und Genesene.

Doch da Omikron inzwischen längst in Deutschland angekommen ist und hat sich rasant verbreitet, wurde die Situation neu bewertet. Die Einstufung der Reiseländer wird gemeinsam vom Robert Koch-Institut (RKI), dem Innen-, dem Außen- und dem Gesundheitsministerium vorgenommen. Dabei wird insbesondere bei der Verbreitung von Mutanten immer ein Abgleich mit der Situation in Deutschland vorgenommen, wie zuvor bereits bei der Delta-Variante. Es gilt: Ein Reiseziel gilt dann nicht mehr als Virusvariantengebiet, wenn die dort verbreitete Corona-Mutante die in der Bundesrepublik Deutschland dominierende Virusvariante darstellt.

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Hochrisikogebiete: Die Regeln für die Einreise in Deutschland

Durch die Zurückstufung gibt es somit keine Virusvariantengebiete mehr, sondern nur noch Hochrisikogebiete. Reisende müssen nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Erst ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Auch Kinder müssen in Isolation – allerdings müssen unter Zwölfjährige sich nicht freitesten, die Quarantäne endet automatisch nach dem fünften Tag.

Zudem müssen alle, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren, vorab eine digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene müssen dort ihren Test-, Impf- oder Genesenen­nachweis hochladen.

Als Hochrisikogebiete ausgewiesen sind folgende Staaten:

  • Andorra
  • Ägypten
  • Äthiopien
  • Barbados
  • Belarus
  • Belgien
  • Botsuana
  • Burundi
  • Dänemark
  • Dominica
  • Eswatini
  • Finnland
  • Frankreich
  • Georgien
  • Griechenland
  • Haiti
  • Irland
  • Italien
  • Jemen
  • Jordanien
  • Kamerun
  • Kanada
  • Republik Kongo
  • Kroatien
  • Laos
  • Lesotho
  • Libanon
  • Libyen
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Malta
  • Malawi
  • Mexiko
  • Monaco
  • Montenegro
  • Mosambik
  • Namibia
  • Niederlande
  • Nordkorea
  • Norwegen
  • Papua-Neuguinea
  • Polen
  • Portugal inklusive der Azoren und Madeira
  • Russland
  • Schweiz
  • Seychellen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien inklusive der Balearen und Kanarischen Inseln
  • San Marino
  • Simbabwe
  • Südafrika
  • Sudan
  • Syrischen
  • Tadschikistan
  • Tansania
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Venezuela, Bolivarische Republik
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inklusive der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
  • Vietnam
  • Zypern

RND/bv/dpa

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