Neue RKI-Liste: Malta und Algarve sind keine Risikogebiete mehr

Reisebeschränkungen hindern derzeit noch viele daran, ihre Koffer zu packen – das RKI hat die Liste der Risikogebiete am Freitag erneuert.

Reisebeschränkungen hindern derzeit noch viele daran, ihre Koffer zu packen – das RKI hat die Liste der Risikogebiete am Freitag erneuert.

Wegen gesunkener Corona-Infektions­­zahlen streicht die Bundes­regierung gleich mehrere Regionen von der der Liste der Risiko­gebiete. Darunter: Malta und die Algarve in Portugal. Das teilte das Robert Koch-Institut am Freitag auf seiner Website mit. Damit wären Reisen in die beliebten Urlaubsziele nicht länger mit einer Quarantäne nach der Rückkehr verbunden, allerdings besteht für Deutsche noch bis zum 16. Mai auf dem portugiesischen Festland ein Einreiseverbot.

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Hingegen werden die Malediven, Georgien, Costa Rica und Nepal als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Polen, Ungarn, Armenien und Montenegro, die vorher als Hochinzidenzgebiete gelistet waren, gelten ab Sonntag nur noch als Risikogebiete. Auch für andere Länder ergeben sich Änderungen.

Das sind die neuen Risikogebiete und Hochinzidenzgebiete

Neu auf der Liste der Risikogebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 50) sind:

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  • Armenien (zuvor Hochinzidenzgebiet)
  • Malaysia
  • Montenegro (zuvor Hochinzidenzgebiet)
  • Norwegen: die Provinz Vestfold og Telemark
  • Polen (zuvor Hochinzidenzgebiet)
  • Ungarn (zuvor Hochinzidenzgebiet)
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: das britische Überseegebiet Anguilla

Keine Risiko­gebiete mehr sind:

  • Albanien
  • Finnland: Regionen Uusimaa (hierzu gehört auch die Stadt Helsinki) und Varsinais-Suomi
  • Malta
  • Norwegen: Provinz Rogaland
  • Portugal: Region Algarve
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: das britische Überseegebiet Falklandinseln

Neu auf der Liste der Hochinzidenz­gebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 200):

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  • Costa Rica
  • Georgien
  • Die Malediven
  • Nepal

Die Änderungen der Risiko­gebiete treten am Sonntag, 9. Mai, Mitternacht, in Kraft.

Keine neuen Virusvarianten­gebiete auf RKI-Liste

Neue Virusvarianten­­gebiete gibt es keine. Aus deutscher Sicht gelten derzeit zehn Länder und Regionen als solche. Davon sind acht im südlichen Afrika (Botswana, Eswatini, Lesotho, Simbabwe, Malawi, Mosambik, Sambia, Südafrika). Die anderen zwei sind Indien und Brasilien.

Die Bundesregierung hat ein Beförderungs­­verbot für Menschen aus Virusvarianten­­gebieten erlassen, um die grenz­­überschreitende Verbreitung von besonders ansteckenden Corona-Mutationen einzudämmen. Es gelten Ausnahmen für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transit­passagiere und den Waren­verkehr.

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Es gilt zudem eine strikte Quarantäne­pflicht für diese Reisenden, sie müssen in fast allen Bundes­ländern für 14 Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist nicht möglich.

Viele Länder weltweit sind Hochinzidenz­gebiete

Als Hochinzidenz­­gebiete sind derzeit mehr als 40 Länder eingestuft, darunter Ägypten, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Ecuador, Estland, Frankreich inklusive aller Übersee­gebiete, Iran, Jordanien, Kapverden, Kolumbien, Kroatien, Mexiko, Niederlande inklusive der autonomen Länder und Übersee­regionen, Paraguay, Peru, Schweden, Serbien, Seychellen, Slowenien, Tansania, Türkei, Litauen, die Mongolei sowie Zypern.

Wer aus einem Hochinzidenz­gebiet nach Deutschland kommt, muss bei der Einreise einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen – dabei ist es egal, ob er per Flugzeug, Auto, Bus, Bahn oder zu Fuß einreist.

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Testpflicht für alle Flugreisenden vor Einreise

Inzwischen müssen sich alle Menschen, die aus dem Ausland mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen wollen, bereits maximal 48 Stunden vor dem Flug auf Corona testen lassen. Das gilt unabhängig von der Inzidenz – damit besteht für Flug­reisende inzwischen kein Unterschied mehr, ob sie aus einem Risiko­gebiet oder einem Hochinzidenz­­gebiet einreisen. Wer der Airline keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, darf nicht befördert werden, heißt es vom Gesundheits­ministerium. Die generelle Testpflicht wurde nach Kritik an Tausenden Mallorca-Urlaubern eingeführt.

Wer mit dem Auto, dem Bus oder dem Zug aus einem Risiko­gebiet kommt, kann bis 48 Stunden nach der Ankunft in Deutschland einen Corona-Test machen. Kommt der oder die Reisende aus einem Hochinzidenz­gebiet, ist bereits vorher ein Test notwendig. In beiden Fällen gilt zudem eine Quarantäne­pflicht (je nach Bundes­land zehn bis 14 Tage), von der man sich ab dem fünften Tag mit einem weiteren Corona-Test freitesten kann.

RND/bv

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