Neue RKI-Liste: Malta und Algarve sind keine Risikogebiete mehr
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Reisebeschränkungen hindern derzeit noch viele daran, ihre Koffer zu packen – das RKI hat die Liste der Risikogebiete am Freitag erneuert.
© Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/dpa-tmn
Wegen gesunkener Corona-Infektionszahlen streicht die Bundesregierung gleich mehrere Regionen von der der Liste der Risikogebiete. Darunter: Malta und die Algarve in Portugal. Das teilte das Robert Koch-Institut am Freitag auf seiner Website mit. Damit wären Reisen in die beliebten Urlaubsziele nicht länger mit einer Quarantäne nach der Rückkehr verbunden, allerdings besteht für Deutsche noch bis zum 16. Mai auf dem portugiesischen Festland ein Einreiseverbot.
Hingegen werden die Malediven, Georgien, Costa Rica und Nepal als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Polen, Ungarn, Armenien und Montenegro, die vorher als Hochinzidenzgebiete gelistet waren, gelten ab Sonntag nur noch als Risikogebiete. Auch für andere Länder ergeben sich Änderungen.
Das sind die neuen Risikogebiete und Hochinzidenzgebiete
Neu auf der Liste der Risikogebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 50) sind:
- Armenien (zuvor Hochinzidenzgebiet)
- Malaysia
- Montenegro (zuvor Hochinzidenzgebiet)
- Norwegen: die Provinz Vestfold og Telemark
- Polen (zuvor Hochinzidenzgebiet)
- Ungarn (zuvor Hochinzidenzgebiet)
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: das britische Überseegebiet Anguilla
Keine Risikogebiete mehr sind:
- Albanien
- Finnland: Regionen Uusimaa (hierzu gehört auch die Stadt Helsinki) und Varsinais-Suomi
- Malta
- Norwegen: Provinz Rogaland
- Portugal: Region Algarve
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: das britische Überseegebiet Falklandinseln
Neu auf der Liste der Hochinzidenzgebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 200):
- Costa Rica
- Georgien
- Die Malediven
- Nepal
Die Änderungen der Risikogebiete treten am Sonntag, 9. Mai, Mitternacht, in Kraft.
Keine neuen Virusvariantengebiete auf RKI-Liste
Neue Virusvariantengebiete gibt es keine. Aus deutscher Sicht gelten derzeit zehn Länder und Regionen als solche. Davon sind acht im südlichen Afrika (Botswana, Eswatini, Lesotho, Simbabwe, Malawi, Mosambik, Sambia, Südafrika). Die anderen zwei sind Indien und Brasilien.
Die Bundesregierung hat ein Beförderungsverbot für Menschen aus Virusvariantengebieten erlassen, um die grenzüberschreitende Verbreitung von besonders ansteckenden Corona-Mutationen einzudämmen. Es gelten Ausnahmen für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
Es gilt zudem eine strikte Quarantänepflicht für diese Reisenden, sie müssen in fast allen Bundesländern für 14 Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist nicht möglich.
Viele Länder weltweit sind Hochinzidenzgebiete
Als Hochinzidenzgebiete sind derzeit mehr als 40 Länder eingestuft, darunter Ägypten, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Ecuador, Estland, Frankreich inklusive aller Überseegebiete, Iran, Jordanien, Kapverden, Kolumbien, Kroatien, Mexiko, Niederlande inklusive der autonomen Länder und Überseeregionen, Paraguay, Peru, Schweden, Serbien, Seychellen, Slowenien, Tansania, Türkei, Litauen, die Mongolei sowie Zypern.
Wer aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland kommt, muss bei der Einreise einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen – dabei ist es egal, ob er per Flugzeug, Auto, Bus, Bahn oder zu Fuß einreist.
Testpflicht für alle Flugreisenden vor Einreise
Inzwischen müssen sich alle Menschen, die aus dem Ausland mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen wollen, bereits maximal 48 Stunden vor dem Flug auf Corona testen lassen. Das gilt unabhängig von der Inzidenz – damit besteht für Flugreisende inzwischen kein Unterschied mehr, ob sie aus einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet einreisen. Wer der Airline keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, darf nicht befördert werden, heißt es vom Gesundheitsministerium. Die generelle Testpflicht wurde nach Kritik an Tausenden Mallorca-Urlaubern eingeführt.
Wer mit dem Auto, dem Bus oder dem Zug aus einem Risikogebiet kommt, kann bis 48 Stunden nach der Ankunft in Deutschland einen Corona-Test machen. Kommt der oder die Reisende aus einem Hochinzidenzgebiet, ist bereits vorher ein Test notwendig. In beiden Fällen gilt zudem eine Quarantänepflicht (je nach Bundesland zehn bis 14 Tage), von der man sich ab dem fünften Tag mit einem weiteren Corona-Test freitesten kann.
RND/bv