Irrtum eines Airlinemitarbeiters: Reisende verpasst 16.000-Euro teure Kreuzfahrt
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Die Marina Svetaeva von Aurora Expeditions.
© Quelle: imago images/Colin Monteath
Es sollte die Reise ihres Lebens werden: Eine US-Amerikanerin aus Tennessee buchte für umgerechnet rund 16.000 Euro eine Kreuzfahrt in die Antarktis. Als sie am Flughafen in Nashville für ihren Flug mit American Airlines nach Santiago de Chile einchecken wollte, hatte der Mitarbeiter eine schlechte Nachricht.
Angeblich würden zwei wichtige Dokumente für die Einreise nach Chile fehlen, ohne die ginge es nicht, berichtet sie gegenüber der US-amerikanischen Tageszeitung „The New York Times“. Die Frau beteuert, alle Notwendigkeiten für die Einreise vorher genau recherchiert zu haben, von den Dokumenten habe sie nichts gewusst.
Kein Beteiligter will für verpasste Reise zahlen
Es half alles nichts, das Flugzeug nach Chile hob ohne die Amerikanerin ab, das Schiff lief ohne sie gen Antarktis aus. 16.000 Euro waren weg. American Airlines erstattete ihr lediglich den verpassten Flug, für alles andere fühlten sie sich nicht zuständig, eine schriftliche Erklärung zur Verweigerung des Check-ins wurde ebenfalls abgelehnt.
Auch die Kreuzfahrtgesellschaft Aurora Expeditions aus Australien weigerte sich, ihr eine Gutschrift für die nächste Kreuzfahrt auszustellen, der Anbieter Trip Mate, bei dem Deborah eine Reiserücktrittsversicherung abschloss, ebenfalls. Hilfesuchend wand sie sich an einen Kolumnisten der „New York Times“.
Kolumnist setzt sich für US-Amerikanerin ein
Und der legte sich ins Zeug: Von einem „ärgerlichen Prozess“ berichtet Seth Kugel in seinem Artikel, doch am Ende schaffte er es, dass Deborah ihre 16.000 Euro wiedersah.
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Seine Theorie: Der Mitarbeiter am Check-in verwechselte die Einreiseregeln nach Chile mit denen auf die Osterinseln. Die gehören zwar politisch auch zu Chile, haben aber strengere Regeln für die Einreise. Die Fluggesellschaft weigerte sich jedoch, etwas in diese Richtung zuzugeben, schreibt Kugel.
Lücke im Regelwerk entdeckt
Die Versicherungsgesellschaft lehnte den Grund ab, ein verpasster Flug falle nicht unter die Reiserücktrittsbestimmungen. Und auch Aurora Expeditions verwies auf Nachfrage des Kolumnisten darauf, dass eine Stornierung 90 Tage vor Reiseantritt nötig sei und nicht einen.
Seth Kugel entdeckte schließlich eine Lücke im 299-seitigen Regelwerk der Airline: Wird das Boarding fälschlicherweise verweigert, gelte die beschränkte Haftung nicht. Erst als Kugel mit dem Gericht drohte und für Deborah als Zeuge aussagen wollte, lenkte American Airlines ein und zahlte der Frau die verpasste Reise. Nun kann sie das Abenteuer ihres Lebens noch nachholen.
RND/lml