Verbraucherzentrale warnt vor falschen Anzeigen für Ferienwohnungen

Auf der Suche nach einer Ferienunterkunft kann manche Anzeige im Internet eine Falle sein.

Auf der Suche nach einer Ferienunterkunft kann manche Anzeige im Internet eine Falle sein.

Hannover. Wer in den Sommerferien spontan noch eine Ferienwohnung finden will, sollte bei Kleinanzeigen genau hinsehen, mahnen Verbraucherschützer. „Auf den bekannten Online-Portalen wie Airbnb, eBay Kleinanzeigen oder FeWo-Direkt sind zurzeit immer wieder Anzeigen fingierter Ferienhäuser und -wohnungen zu finden“, teilte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Kathrin Körber, am Dienstag mit.

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Betrüger nutzen demnach aktuell die große Nachfrage nach Ferienwohnungen und locken Urlauber mit ungewöhnlich günstigen Preisen und schönen Bildern der Mietwohnungen. Bei der Anreise stelle sich dann heraus, dass die Urlauber vor leeren Grundstücken stehen oder die Unterkünfte bereits vermietet sind, hieß es.

Laut Verbraucherzentrale könnten Hinweise auf unseriöse Angebote sein, wenn bei einer Buchung statt einer Anzahlung sofort die vollständige Miete bezahlt werden soll oder wenn Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen. „Vorsicht ist auch geboten, wenn der Kontakt verlangt, für die weitere Kommunikation die Buchungsplattform zu verlassen“, teilte Körber mit. Wer getäuscht wurde, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Falls eine Zahlung bereits geleistet wurde, sollten Urlauber zudem ihre Bank kontaktieren, um zu prüfen, ob Rückbuchungen möglich sind, raten die Verbraucherschützer.

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Checkliste: So erkennen Reisende falsche Angebote

  1. Bei Angeboten und Tipps in sozialen Netzwerken sollten Reisende generell ein gesundes Misstrauen an den Tag legen. Zwar schalten auch namhafte Unternehmen hier Werbung - die Buchung von Reisen über solche Dienste ist jedoch ungewöhnlich. Tipp der Verbraucherzentrale: Besser ist es, nicht über die bei sozialen Netzwerken angebotenen Links zu gehen, sondern die Reiseanbieterseiten direkt zu besuchen.
  2. Neue und unbekannte Anbieter sollten gut geprüft werden. Fehlt ein Impressum komplett oder ist unvollständig, dann lieber nicht buchen. Denn ohne Impressum haben Reisende keine Möglichkeit, später Ansprüche zu stellen. Ist das Impressum vorhanden, sollte der vermeintliche Geschäftssitz über Suchmaschinen und Satellitenansichten überprüft werden. Oft lässt sich daran schon erkennen, ob an dieser Adresse überhaupt eine Firma tätig sein kann.
  3. Zudem sollten Reisende gezielt nach negativen Bewertungen im Internet suchen. Positive Bewertungen können leicht gefälscht werden, so die Verbraucherschützer, sodass Warnhinweise von Betroffenen aussagekräftiger sein können.
  4. Gütesiegel auf den Buchungsseiten sollten angeklickt werden. Siegel wie beispielsweise TrustedShops haben einen verifizierten Link, der auf die Seiten des Siegelgebers führt. Dort wird Auskunft über den Verlinkten und die Gültigkeitsdauer des Siegels gegeben.
  5. Über eine Suchmaschine überprüfen, ob die Angaben des Anbieters zum Standort überhaupt stimmen können. Bei Satellitenaufnahmen zeigt sich schnell, ob das Hotel tatsächlich am Strand liegt, der Pool vorhanden ist, oder aber die Größe und Lage der Unterkunft tatsächlich den Versprechungen der gezeigten Fotos des Anbieters entsprechen.
  6. Vor allem bei zu professionellen Bildern bei Privatunterkünften bei booking.com, Airbnb oder fewo-direkt sollten Reisende stutzig werden: Hier sollten sie prüfen, ob die gezeigten Ansichten überhaupt stimmig sind.
  7. Auffällig günstige Preise im Vergleich zu anderen Anbietern sind ein Hinweis auf eine unseriöse Seite.

RND/gei/dpa

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