Türkei

No-Gos im Türkei-Urlaub: Diese Regeln musst du beachten

Urlauberin an der Blauen Moschee in Istanbul.

Sonnengarantie und Meer, und das oft vergleichsweise günstig: Die Türkei ist 2023 sehr nachgefragt. Es gibt aber Regeln, an die du dich halten solltest.

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Tolle Strände, viel Kultur und kulinarische Abenteuer erwarten dich in der Türkei. Doch bevor du deinen Urlaub antrittst, solltest du dich über einige Regeln des Landes genauer informieren – ansonsten könnte es teuer werden. Folgende Dinge gilt es zu beachten.

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Beim Geldumtauschen Quittung aufbewahren

In der Türkei kannst du zwar in den meisten Urlaubsorten mit Euro bezahlen. Falls du dennoch Geld in der Türkei in Lira umtauschen willst, solltest du unbedingt die ausgehändigte Quittung aufbewahren. Denn wenn du wieder von türkischer Lira in Euro wechseln willst, musst du die Quittung vorlegen.

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Tipp: Es gibt Reisekreditkarten, mit denen keine Fremdwährungsgebühren sowie Fremdautomatengebühren beim Abheben an Automaten im Ausland anfallen. Damit sparst du viel Geld und Zeit beim Reisen.

Wer Geld im Türkei-Urlaub umtauscht, sollte die Quittung behalten.

Wer Geld im Türkei-Urlaub umtauscht, sollte die Quittung behalten.

Auf Geldscheine schreiben

Grundsätzlich dürfen Abbilder von Kemal Atatürk nicht beschmutzt oder beschädigt werden. Diese Regel gilt auch für Geldscheine, auf denen der Staatsgründer der Türkei zu sehen ist. Auch die Rückseiten der Scheine, auf denen er nicht abgebildet ist, dürfen nicht beschmiert werden.

Alkohol trinken in der Öffentlichkeit

In der Türkei ist es nicht grundsätzlich verboten, Alkohol zu trinken. In Hotels oder in Gaststätten ist es erlaubt. Doch in der Öffentlichkeit sollten Reisende darauf verzichten: Per Gesetz ist es seit dem 9. September 2013 untersagt, auf öffentlichen Plätzen und in Parks Alkohol zu trinken.

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Wichtig: Während des Ramadan gelten außerhalb der Touristengebiete Einschränkungen. Das Essen, Trinken und Rauchen wird tagsüber gegebenenfalls nicht geduldet, darauf weist das Auswärtige Amt hin.

Im Hotel erlaubt, in der Öffentlichkeit ist das Trinken von Alkohol allerdings verboten.

Im Hotel erlaubt, in der Öffentlichkeit ist das Trinken von Alkohol allerdings verboten.

Verhalten und Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit

In großen Metropolen wie Istanbul oder Antalya ist es kein Problem, doch in ländlicheren Gebieten gelten konservativere Regeln. Dort sollten Reisende Zärtlichkeiten wie das Küssen in der Öffentlichkeit vermeiden. Es ist zwar nicht verboten, gilt jedoch als anstößig.

Händchenhalten und andere Arten der Zuneigung sind in der Öffentlichkeit verpönt.

Händchenhalten und andere Arten der Zuneigung sind in der Öffentlichkeit verpönt.

FKK und Sex am Strand ist verboten

Sich nackt zu sonnen sowie das Nacktbaden ist verboten. Sex am Strand ist ebenfalls strengstens verboten. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, muss mit einer Strafe von 200 Euro rechnen oder für zwei Tage ins Gefängnis.

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Das Bikinihöschen sollte in der Türkei den Po bedecken, sonst könnte es Ärger geben.

Das Bikinihöschen sollte in der Türkei den Po bedecken, sonst könnte es Ärger geben.

Zu freizügige Kleidung

„Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen“, schreibt das Auswärtige Amt.

Vor allem Touristinnen und Touristen, die religiöse Stätten wie eine Moschee besichtigen möchten, sollten Schultern, Arme und Beine bedecken. Das gilt für Männer und auch für Frauen.

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Rasen beim Roadtrip durch die Türkei

Wer das Land auf eigene Faust erkunden will, hat sich wie in jedem Land an die Verkehrsregeln zu halten. Wie auch in Deutschland gilt innerhalb von geschlossenen Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Autos von 50 Kilometern pro Stunde.

Außerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt das Tempolimit bei 90 Kilometern pro Stunde und auf Autobahnen bei 120 Kilometern pro Stunde. Auf der Autobahn gelten für Minibusse und Geländefahrzeuge niedrigere Tempolimits.

Solltest du dennoch zu schnell unterwegs sein, sodass eine Strafe fällig wird, ist es besser, die Forderungen sofort oder innerhalb von 15 Tagen zu begleichen. Offene Verstöße könnten bei späteren Einreisen zu Problemen führen.

Auch in türkischen Städten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Auch in türkischen Städten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Finger weg von Natur- und Kulturgütern

Die Türkei hat besonders strenge Gesetze, um Kultur- und Naturgüter zu schützen. Diese gelten als staatliches Eigentum. Schon ein Stein, eine alte Münze oder eine bearbeitete Tonscherbe kann als Souvenir im Gepäck zu einer Strafe führen. Die türkische Polizei und der Zoll legen die Begriffe Antiquität, Kultur- und Naturgut zum Teil sehr weit aus.

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Weil es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten sie ohne entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden generell keine Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände ins Reisegepäck packen.

Auch größere Gegenstände aus antiken Ausgrabungen, Vasen und Kunstgegenstände fallen darunter. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren für die Ausfuhr. Hohe Kautionszahlungen beispielsweise von 9000 Euro seien gängige Praxis, schreibt das Auswärtige Amt.

Die Celsus-Bibliothek in Ephesos. Schon ein Stein von einer Antiken-Stätte in der Handtasche kann zu einer Strafe führen.

Die Celsus-Bibliothek in Ephesos. Schon ein Stein von einer Antiken-Stätte in der Handtasche kann zu einer Strafe führen.

Fotografieren von militärischen Einrichtungen

Bei Einrichtungen, die der Sicherheit dienen, solltest du die Kamera nicht herausholen. Das Fotografieren ist verboten, insbesondere bei militärischen Anlagen.

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Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren nach Angaben des Auswärtigen Amtes zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen. Am besten: vorher fragen.

Mehr Inspiration gesucht? Tipps für alle Top-Reiseziele findest du beim reisereporter.

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