Anzeige
Gut beraten in Steuerfragen

Seit Jahresbeginn bleibt mehr übrig

Seit Jahresbeginn bleibt mehr übrig Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Kapitalerträge erwirtschaftet? 2023 bleibt davon mehr übrig - dem FOTO: DPA gestiegenen Sparerpauschbetrag sei Dank.

1000 Euro statt 801 Euro: Sparerpauschbetrag ist erhöht worden

LANDKREIS. Wer Einkünfte aus Kapitalanlagen erzielt, muss diese versteuern. Allerdings gelten seit diesem Jahr höhere Freibeträge.

Wer 2023 Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss weniger davon versteuern als noch im vergangenen Jahr. Der Grund: Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wurden auch die Sparerpauschbeträge angehoben. Sie liegen jetzt bei 1000 Euro für Singles beziehungsweise 2000 Euro für zusammenveranlagte Steuerzahler. Bislang waren es 801 beziehungsweise 1602 Euro.

Für Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen, die über diese Beträge hinausgehen, sind weiterhin 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Die Abgaben führen Banken direkt an die Finanzämter ab, sofern ihnen kein Freistellungsauftrag ihrer Kunden vorliegt.

Wer seiner Bank bereits einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss wegen der gestiegenen Pauschbeträge nicht aktiv werden. "Bestehende Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Wo noch kein Freistellungsauftrag besteht, kann das mit einem amtlich vorgeschriebenen Muster nachgeholt werden. Bei vielen Banken geht das digital oder im Online-Banking.

Zu viel Steuern gezahlt? Steuererklärung regelt das

Grundsätzlich dürfen die Sparerpauschbeträge auch auf mehrere Banken aufgeteilt Höchstbetrag werden, den aber nicht überschreiten. Wer vergessen hat, seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann sich zu viel gezahlte Steuern auch über die Steuererklärung zurückholen. Dazu benötigt man die Anlage KAP, die mit den Werten aus der Jahressteuerbescheinigung des jeweiligen Finanzinstituts befüllt werden muss.

Wessen persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, muss auch Kapitalerträge nur mit dem geringeren Steuersatz versteuern. „Zu viel gezahlte Steuern können auch in diesem Fall über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden", sagt Karbe-Geßler. dpa


Abgabefrist für Grundsteuer läuft Ende Januar ab

LANDKREIS. Bis Ende Januar haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz noch Zeit: Dann müssen sie ihre Grundsteuererklärung abgeben. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund aufmerksam.

Der Rat der Experten: Nicht erst am allerletzten Tag tätig werden, da mögliche Server-Überlastungen nicht auszuschließen sind. Solche Probleme gab es Anfang Juni - wegen des großen Ansturmes zu Beginn der Eingabefrist.

Die Eingabe der Daten ist über das Elster-Portal der Finanzämter möglich. Wer die Grundsteuererklärung zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. „Dieser beträgt 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung", schreibt Haus & Grund in einer Pressemitteilung.

Gibt jemand seine Erklärung gar nicht ab, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. In beiden Fällen besteht für Eigentümer weiterhin die Pflicht, die Erklärung abzugeben. dpa