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Wenn mit Gas geheizt wird

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Viele Gasheizungen laufen nicht so effizient, wie sie könnten. Daher gibt es jetzt für bestimmte Gebäude eine Pflicht zu einer Prüfung. FOTOS: DPA

Für viele Pflicht: Worum es bei der vorgeschriebenen Heizungsprüfung geht

LANDKREIS. Wer sich mit dem Energiesparen auseinandersetzt, stößt schnell auf den Tipp zum hydraulischen Abgleich der Heizung. Für viele Wohnungsbesitzer ist diese Maßnahme sogar bald Pflicht.

Große Mehrfamilienhäuser mit Gasheizung müssen bereits in diesem Jahr eine Prüfung und einen hydraulischen Abgleich ihrer Heizungsanlage durchführen lassen. Kleinere Wohngemeinschaften sind 2024 dran. Es handelt sich dabei um eine einmalige Angelegenheit, für die sich eine Vorplanung lohnt. Immobilien-Experten empfehlen eine Kopplung an einen anderen Pflichttermin oder an die übliche Heizungswartung. Das spart Kosten.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Bei diesem Abgleich ermittelt ein Fachbetrieb, wie viel Wärmeleistung benötigt wird, um die Wohnräume eines Hauses zu beheizen. Darauf basierend werden die nötige Wassermenge der Heizung und die optimale Vorlauftemperatur eingestellt.

Außerdem werden die Pumpenleistung und die nötigen Widerstände im Heizkreislauf errechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass von der Umwälzpumpe zu den Heizkörpern und zurück immer genau die benötigte Wassermenge fließt. Denn fließt zu viel oder zu wenig Wasser, werden nicht alle Räume im Haus gleichmäßig warm. Die Folge: Kältere Heizkörper werden stärker aufgedreht. Das verursacht unnötige Kosten.

Die Maßnahme wird von Heizungsfachbetrieben durchgeführt und dauert je nach Größe der Anlage mehrere Stunden. Eventuell kann sie sich mit einer Unterbrechung für die Berechnung über zwei Tage hinziehen.

Wer ist verpflichtet, das machen zu lassen?

Viele Wohnungsbesitzer beziehungsweise Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind betroffen, Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht. Und: Es geht lediglich um Zentralheizungen, die mit Gas betrieben werden.

Eine Verordnung der Bundesregierung vom 1. September 2022 sieht vor, dass Mehrfamilienhäuser ab zehn eine Heizungsprüfung bis zum 30. September 2023 machen lassen müssen. Für Wohngebäude von sechs bis neun Wohneinheiten mit einer Gasheizung gilt der 15. September 2024 als Stichtag.

Hierbei geht es darum, zu überprüfen, ob die Einstellungen des Heizsystems optimiert sind und ob diese bereits auf einen hydraulischen Abgleich zurückgehen. ,,Zeigt die Überprüfung Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden", erläutert das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau". Wurde noch kein hydraulischer Abgleich gemacht, ist der nun ebenfalls Pflicht zu den schon genannten Stichdaten. Dafür gibt es laut Zukunft Altbau" einen Zusatztermin.

Wann lasse ich die Prüfung und den Abgleich am besten machen?

Die Fristen enden erst in einigen Monaten beziehungsweise in über einem Jahr. Trotzdem empfiehlt ,,Zukunft Altbau", bereits jetzt vorausschauend zu planen und aus Kostengründen Termine zu kombinieren.

Bei einem hydraulischen Abgleich stellt ein Fachbetrieb die Heizung neu ein.
Bei einem hydraulischen Abgleich stellt ein Fachbetrieb die Heizung neu ein.

Wird die Heizungsprüfung im Zuge eines sowieso stattfindenden Termins durchgeführt, liege der Aufwand in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Bei einem separaten Termin „können die Kosten in vielen Fällen schnell auf die doppelte Größenordnung anwachsen", erklärt Frank Hettler von „Zukunft Altbau".

Auch der Verbraucherschutzverband "Wohnen im Eigentum" (WiE) rät zur Termin-Kombination, um Anfahrtskosten und Zeit zu sparen. Außerdem werde es günstiger wahrscheinlich sein, wenn alle Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus den hydraulischen Abgleich gemeinsam durchführen lassen. Das ist aber kein Muss, da der Abgleich auch die Heizkörper einbezieht und diese zum Sondereigentum der einzelnen Parteien zählen.

Andererseits entlasten die Kombi-Termine das Handwerk: zum Beispiel die Verbindung mit der Feuerstättenschau des Schornsteinfegers, die zweimal innerhalb von sieben Jahren - ebenfalls verpflichtend ist. Oder mit der jährlichen Anlagenwartung durch die Fachleute vom Heizungsbau. Auch Energieberater können die Prüfung laut „Zukunft Altbau" vornehmen.

Worauf sollte ich bei der Terminvereinbarung achten?

Die Heizungsprüfung sollte nicht mit einem Heizungs-Check verwechselt werden. Denn dieser geht einen Schritt weiter und ist keine Pflicht. Beim Heizungs-Check inspizieren und dokumentieren die Fachleute laut ,,Zukunft Altbau" das komplette Heizsystem. Zwar erhalte man dadurch genauere Ergebnisse. Letztlich führe der Check aber oft zu denselben Optimierungsmaßnahmen wie die Heizungsprüfung.

Was bringt der hydraulische Abgleich?

Der Energieverbrauch bei der Erwärmung von Heizkörpern soll sich durch einen hydraulischen Abgleich um bis zu 15 Prozent senken lassen, heißt es auf dem Portal ,,Intelligent heizen" der Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie. „Zukunft Altbau" nennt diesbezüglich zehn Prozent. Die Energieberatung des Verbraucherzentrale Bundesverbands geht von einer Einsparung von bis zu fünf Prozent aus.

Lohnt sich der Abgleich auch für kleinere Gebäude?

Zum längerfristigen Energiesparen: ja. Finanziell betrachtet: auf den ersten Blick nicht. Die einfachste Variante des hydraulischen Abgleichs, die Berechnung und Einstellung der Anlage, kann laut Hettler für kleinere Gebäude 1000 Euro kosten. Hinzu können Kosten für Umbauten kommen, wenn beispielsweise einzelne Heizkörper getauscht oder Unterventile an den Heizkörpern zum Einstellen der Wassermenge eingebaut werden.

Bei hydraulischen Abgleichen nach umfangreichen Umbaumaßnahmen in größeren Mehrfamilienhäusern können niedrige fünfstellige Beträge anfallen. Diese Investitionskosten sind in den meisten Fällen höher, als man in einem Winter an Ersparnissen herausholen könnte. „Aber die Kosten für den Abgleich werden sich je nach Heizungssystem in wenigen Jahren amortisieren", erklärt der Verband WiE.

Zudem lassen ten reduzieren: sich die Kosten reduzieren: Aktuell gibt es für Gebäude, die nicht unter die Pflicht zum hydraulischen Abgleich fallen, eine staatliche Förderung für die Maßnahme. Für Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten werden über das Programm „Heizungsoptimierung" beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nach Antrag 15 bis 20 Prozent der Kosten erstattet, wenn mindestens 300 Euro anfallen. dpa