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Vier Monate Zeit

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Wer in Niedersachsen ein Grundstück besitzt, muss vom 1. Juli an eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die das Land im vergangenen Jahr beschlossen hat. FOTO: DPA

LANDKREIS. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 müssen alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Hauptfeststellung für die Grundsteuerreform neu bewertet werden. Entscheidend sind also die steuerlichen Verhältnisse an diesem Stichtag.Die neu ermittelten Werte werden ab 2025 die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer durch die Kommunen bilden. Allein im Bereich des Finanzamts Stadthagen sind hierfür rund 73 000 sogenannte wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten.Alle Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachsen sind nun verpflichtet, ab dem 1. Juli – bis spätestens 31. Oktober 2022 – einmalig eine Feststellungserklärung zu ihrem Grundstück elektronisch gegenüber ihrem Finanzamt abzugeben. Und das mit sehr wenigen Angaben, die von den Eigentümern einzutragen sind:- Adresse- Flächengröße des Grundstücks- Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen (jeweils in Quadratmeter).Eine Ausnahme bilden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke: Für sie ist künftig bundesweit einheitlich alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben.Zum Start des Verfahrens wird die Finanzverwaltung im Mai/Juni 2022 allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken in Informationsschreiben das jeweilige Aktenzeichen sowie weitere Erläuterungen für das Ausfüllen der Erklärungen an die Hand geben und zur Erklärungsabgabe auffordern. Ab dem 1. Juli können dann elektronisch über das Portal www.elster.de die erforderlichen Angaben schnell und kostenfrei übermittelt werden.Wer bereits über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügt (zum Beispiel für die Übermittlung der Einkommensteuererklärung), kann dieses Konto auch für die Grundsteuer verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Darüber hinaus dürfen über dieses Benutzerkonto auch die Erklärungen von Angehörigen übermittelt werden. Wer noch kein ELSTER-Benutzerkonto hat, sollte es bereits jetzt unter www.elster.de beantragen.Weitere Infos zur Grundsteuerreform sind auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern zu finden:- www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer.- Die Autorin ist Sachgebietsleiterin der Grundbesitzstelle beim Finanzamt Stadthagen. IRIS SPILLMANN  

Grundsteuerreform in Niedersachsen: Eigentümer müssen ab 1. Juli Feststellungserklärung abgeben