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Helfer in schweren Stunden

Von Trauerfeier bis Grabgestaltung

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Trauernden kann es helfen, nicht alles alleine entscheiden zu müssen. In einer Bestattungsverfügung kann jeder seine Wünsche für die eigene Beerdigung und Trauerfeier festhalten. FOTO: DPA

LED-Grablichter sind Sondermüll

LANDKREIS. Die Asche verstreuen? Blumenschmuck auf dem Grab? Der Ex als Trauerredner? Eine Bestattungsverfügung schafft Klarheit für die Hinterbliebenen und kann Streit vorbeugen. Ins Testament gehört sie nicht.Nicht immer geht es ums liebe Geld, wenn sich die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen in die Haare kriegen. Streit gibt es mitunter auch über die Fragen, ob es eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung sein soll, wie die Grabstätte gestaltet oder wer zur Trauerfeier eingeladen wird.

Mit einer Bestattungsverfügung lässt sich die eigene Beisetzung regeln / Wichtig: Nicht ins Testament integrieren

Wer andernfalls darüber entscheidet, ist nicht immer eindeutig. Klar geregelt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass der Erbe die Kosten der Beerdigung trägt. Dem nächsten Angehörigen kommt dagegen das Totenfürsorgerecht zu: „Also das Recht, über die Art der Beisetzung und die Gestaltung der Grabstätte zu entscheiden“, erläutert der Experte der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge.

Mitunter ist unklar, wer nächster Angehöriger ist

Rott nennt zwei Beispiele für Streitfälle: Ein Verheirateter hat aus erster Ehe Kinder. Dürfen diese nun über das Totenfürsorgerecht entscheiden oder der hinterbliebene Partner aus der zweiten Ehe? Und wie ist es bei Partnern, deren Ehe schon seit vielen Jahren nur noch auf dem Papier besteht? Eine Bestattungsverfügung kann solche Auseinandersetzungen verhindern. „Sie sollte immer schriftlich erfolgen“, betont Paul Grötsch vom Deutschen Forum für Erbrecht. Das Schriftstück bedarf keiner besonderen Form. Wichtig sind Datum und Unterschrift. Dafür kann – muss aber nicht zwingend – ein Anwalt hinzugezogen werden.

Wünsche für Bestattung und Trauerfeier festlegen

Notariell beurkundet werden muss das Dokument nicht. „Man kann allenfalls seine eigene Unterschrift von einem Notar oder einem Dritten beglaubigen lassen – also zum Beispiel den Hausarzt, mit unterschreiben lassen“, so Grötsch. Ein solcher Schritt biete sich an, wenn absehbar sei, dass es Streit darüber geben könnte, ob die Wünsche tatsächlich dem Willen des Verstorbenen entsprechen.

In einer Bestattungsverfügung kann unter anderem stehen, welche Bestattungsart man sich wünscht: beispielsweise eine Erdbestattung in einem Reihen-, Wahl- oder Erdgrab, eine Feuerbestattung im Urnengrab oder gar eine See- oder Baumbestattung. Möglich ist auch, dass die eigene Asche auf einer Aschestreuwiese verteilt wird.

Zudem kann festgelegt werden, ob eine Trauerrede gehalten werden soll, man religiösen Beistand haben möchte und welche Musik und welchen Blumenschmuck man sich wünscht. Soll nur der engste Familienkreis teilnehmen oder auch Freunde und Bekannte? Oder soll es eine öffentliche Trauerfeier sein? Sogar der Text für die eigene Todesanzeige kann Bestandteil der Bestattungsverfügung sein.

Für die Finanzierung der Bestattung vorsorgen

„Wichtig ist aber auch, dafür zu sorgen, dass die entsprechende Summe für die Umsetzung der Bestattungswünsche zurückgelegt worden ist“, erklärt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter. So können die Angehörigen im Trauerfall entlastet werden.

Die Expertin empfiehlt, bei der Bestattungsvorsorge am besten zwischen zwei Lösungen zu wählen. Sicher seien die einmalige und verzinste Einlage in einen sogenannten Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung, die in Raten angespart wird. Der Vorteil der beiden Optionen: Die Einlagen werden im Pflegefall bis zu einer angemessenen Höhe nicht vom Sozialamt angetastet.

Tipp: Über die eigenen Bestattungswünsche reden

Bei allem gilt: Über seine Wünsche sollte man in der Familie sprechen. Anonyme Bestattungen beispielsweise könnten für Menschen schwierig sein, die den Ort als Grab zum Trauern nutzen wollen, weiß Grötsch. „Damit Hinterbliebene nicht erst durch die Bestattungsverfügung von dem Wunsch erfahren und aus allen Wolken fallen, sollte über den Inhalt des Dokuments gesprochen werden“, macht der Fachanwalt für Erbrecht deutlich.

Und: Die Bestattungsverfügung darf keinesfalls Bestandteil des Testaments sein. „Das nämlich wird erst einige Wochen nach dem Todesfall eröffnet – wenn die Bestattung längst erfolgt ist“, warnt Grötsch. dpa
  

Von Trauerfeier bis Grabgestaltung-2
Immer mehr Grabbesitzer greifen zu Grablichtern, die mit Batterien und LEDs betrieben werden. FOTO: DPA

LANDKREIS. Auf immer mehr Gräbern stehen Lichter – nicht nur zu den traditionellen Gedenktagen im Herbst. Doch die roten Plastikhüllen sind nicht umweltfreundlich. Gleiches gilt für die dauerhaftere Alternative mit LEDs.

Kerzen auf Gräbern werden oft als ewige Lichter bezeichnet. Ewig brennen sie aber sicher nicht. Daher greifen immer mehr Grabbesitzer zu den bequemen und dauerhaften Varianten der Grablichter mit Batterien und LEDs. Mancherorts sind diese bereits ein Problem geworden: Denn neben dem üblichen Plastikmüll, der dadurch anfällt, sind LEDs Elektromüll, der gesondert entsorgt werden muss.

LED-Lichter dürfen als Elektroschrott nicht im Hausmüll landen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Sie müssen zu Sammelstellen von Elektromüll gebracht werden. Außerdem müssen Hersteller und Importeure die Lampen annehmen.

Auch wenn LEDs so praktisch erscheinen und dauerhafter sind als die Einweg-Grablichter mit Wachs: Letztere sind laut Verbraucherzentrale umweltfreundlicher – insbesondere, wenn es sich um Grablichter aus Glas handelt, in denen man einfache Kerzen platzieren kann. dpa
  

LED-Grablichter sind Sondermüll