Änderungen im März: Energiepreisbremse, Maskenpflicht, Zeitumstellung
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Die Netzstecker mehrerer Küchengeräte stecken in einer Steckdose an einer Küchenzeile.
© Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Neuer Monat, neue Maßnahmen: Im März tritt die Preisbremse für Energie in Kraft. Neben Entlastungen für Strom- und Gaskunden stehen aber auch noch eine Reihe weiterer Neuheiten für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Das Wichtigste im Überblick:
Gas- und Strompreisbremse tritt in Kraft
Mit den Preisbremsen für Strom und Gas sollen private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland von den Folgen der hohen Energiekosten entlastet werden. Beide Maßnahmen treten zum 1. März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend ab 1. Januar 2023.
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Der Gaspreis wird durch die Gaspreisbremse auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Diese Deckelung gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der Strompreis wird durch die Strompreisbremse auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Auch Fernwärmekunden werden entlastet. Hier beträgt der gedeckelte Bruttopreis 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für Unternehmen gilt ein gedeckelter Gaspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs.
Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen entfällt teilweise
In Bus und Bahn sowie in den meisten öffentlichen Gebäuden waren Masken schon in den vergangenen Wochen immer seltener zu sehen. Nun fällt die Maskenpflicht teilweise auch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen gilt sie laut Infektionsschutzgesetz noch bis 7. April.
Zudem läuft zum 1. März die Corona-Testverordnung aus, wodurch im Gesundheitswesen keine Testpflicht mehr besteht.
Einmalzahlung für Menschen in Ausbildung
Studenten und Studentinnen sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sollen ab dem 15. März die einmalige Energiepauschale von 200 Euro beantragen können. Antragsberechtigte können die ersten Schritte zur Onlineregistrierung auf der offiziellen Plattform schon jetzt erledigen. Das Geld können alle erhalten, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren oder in einer Fachschul- oder Berufsfachschulausbildungsstätte angemeldet gewesen sind.
Deutsche Bahn ändert Zugangsbedingungen zu Lounges
Die Bahn ändert die Zugangsberechtigungen zu DB-Lounges in Teilen. Ab dem 1. März müssen auch Bahnbonus-Kunden ein Ticket der 1. oder 2. Klasse vorzeigen, um die Wartesäle nutzen zu können. Kunden, die nicht am Bahnbonus-Programm teilnehmen, und nicht in der 1. Klasse reisen, ist der Zutritt ohnehin verwehrt. Zukünftig ist jedoch auch das Mitnehmen von Gästen in den Premiumbereich nicht mehr erlaubt. Den Premiumbereich mit Service am Platz bietet die Bahn nur in einigen wenigen Bahnhöfen in Deutschland an.
Schwarze Kennzeichen für Mofas und E-Scooter
Zum Start der neuen Versicherungssaison für Mopeds, Roller und E-Scooter gelten neue Kennzeichen. Ab dem 1. März 2023 dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr mit dem alten grünen, sondern nur noch mit dem neuen schwarzen Kennzeichen gefahren werden. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau.
Keine Gebühren für Privatverkäuferinnen und -verkäufer auf Ebay
Die Onlinehandelsplattform Ebay streicht die Gebühren, die Privatleute bisher an das Unternehmen zahlen müssen, wenn sie auf der Plattform etwas verkaufen möchten, zum 1. März. Die Änderung gilt nur für deutsche Nutzerinnen und Nutzer. An den Kosten für gewerbliche Anbieter ändert sich nichts. Durch den Wegfall von Einstellgebühren und Verkaufsprovisionen möchte Ebay die Bereitschaft für Privatverkäufe auf der Plattform erhöhen.
Umstellung auf Sommerzeit
Im März werden die Uhren auf Sommerzeit umgestellt. Die Zeitumstellung erfolgt in der Nacht von Samstag, 25. März auf Sonntag, 26. März 2023: Um 2 Uhr springen die Uhren dann auf 3 Uhr. Das bedeutet eine Stunde weniger Schlaf, dafür aber mehr Tageslicht am Abend.