Alternativen zum Sparschwein: So legen Sie Geld für Kinder an
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Statt Sparschwein: Bei vielen Banken gibt es Giro- und Festgeldkonten speziell für Kinder.
© Quelle: Silvia Marks/dpa-tmn
Berlin. Den Kindern ein finanzielles Polster für später bereiten - oder Steuern sparen. Aus welchem Grund auch immer: Eltern können für ihre Kinder Geld anlegen. Oder Kinder ihr Sparschwein zur Bank bringen. Dafür empfehlen sich unterschiedliche Strategien. Wer mehr Wert auf Sicherheit als auf Rendite legt, trifft mit Festgeld- oder Kindergirokonten eine gute Wahl.
Die Zinsen bei Bausparverträgen sind im Keller und auch Sparbücher lohnen sich angesichts niedriger Zinsen nicht immer. Umso wichtiger ist es, bei der Geldanlage für den Nachwuchs nun die Alternativen zu kennen, die die Experten der Zeitschrift "Finanztest" (10/2019) untersucht haben.
Sie haben die Angebote verschiedener Banken verglichen und festgestellt: Bei Festgeldkonten speziell für Minderjährige gibt es niedrigere Zinsen als bei Konten für Erwachsene. Der beste Zins für Kinder sind 1,4 Prozent pro Jahr, bei einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Mindestanlage von 1000 Euro. Für auf fünf Jahre angelegtes Festgeld gibt es bis zu 1,2 Prozent pro Jahr. Bei Konten für Erwachsene sind es dagegen bei anderen Instituten bis zu 1,6 Prozent.
Regionale Anbieter mit üppigen Zinsen
Eine andere Möglichkeit sind Girokonten. Für Kinder und Jugendliche ist die Kontoführung bei manchen Instituten kostenlos. Bei den bundesweit verfügbaren Konten gibt es einen jährlichen Guthabenzins von bis zu 1,5 Prozent - allerdings nur auf die ersten 1000 Euro. Einige regionale Anbieter bieten dagegen noch bis zu 3 Prozent im Jahr, so das Ergebnis der "Finanztest"-Untersuchung.
In jedem Fall wichtig: Um ein Konto einrichten zu können, müssen die Erziehungsberechtigten sich ausweisen. Außerdem müssen sie die Geburtsurkunde des Kindes oder ein Ausweisdokument vorlegen, erklären die Finanzexperten. Zwar verwalten die Eltern bis zum 18. Geburtstag des Kindes das Konto - das darauf angelegte Geld gehört aber dem Nachwuchs.
Kinder haben eigenen Freibetrag
Das bedeutet auch, dass genau wie bei Erwachsenen bis zu 10 005 Euro der Konto-Erträge steuerfrei bleiben, wenn das Kind keine weiteren Einkünfte hat. Zum Grundfreibetrag von 9168 Euro kommen der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro und der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Verwenden Eltern Geld vom Konto des Kindes, müssen sie allerdings nachträglich Steuern zahlen.
RND/dpa