Altersvorsorge: So bessern Sie Ihre Rente auf
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Unsichere Zukunft: Etliche Selbstständige haben eine nur unzureichende Altersvorsorge. Die Pflichtversicherung hat Vor- und Nachteile, ebenso wie die freiwillige Rentenversicherung.
© Quelle: Pixabay
Hannover. Was haben selbstständige Erzieher, Lehrer oder Pflegekräfte gemeinsam? Sie sind ebenso wie einige Handwerker gesetzlich verpflichtet, für das Alter vorzusorgen. Dieser Personenkreis der pflichtversicherten Selbstständigen zahlt in der Regel 18,6 Prozent des Einkommens in die Rentenversicherung. Bei Selbstständigen mit unsicheren oder wechselnden Einkünften kann das eine Belastung sein. Zudem ergibt auch dieser Betrag nur eine geringe Rente. „Die Absicherung der pflichtversicherten Selbstständigen ist oftmals nur unzureichend, denn der Regelbeitrag führt häufig nur zu einer Rente in Höhe von 900 Euro“, sagt Sally Peters vom Institut für Finanzdienstleistungen.
Kommt die Altersvorsorgepflicht?
Freiberufler, die in sogenannten Kammerberufen arbeiten, sind dort pflichtversichert. Dazu gehören Ärzte, Apotheker, Architekten oder Rechtsanwälte. „Angehörige dieser Berufe zahlen einkommensabhängige Pflichtbeiträge und bauen damit über die Jahre in der Regel auskömmliche Altersrenten auf“, erklärt Peters. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung legen Versorgungswerke die Beiträge ihrer Mitglieder am Kapitalmarkt an. „Dabei zahlt jeder Versicherte für seine eigene Rente ein“, sagt Sara Zinnecker vom Verbraucherportal Finanztip. Wenn die Niedrigzinsphase anhält, könnten die Renten aus den Versorgungswerken geringer ausfallen.
Selbstständige, die sich für die gesetzliche Rente entscheiden, haben die Wahl und können sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern oder auf Antrag pflichtversichern.
Katharina Henrich von der Stiftung Warentest
Eine deutlich höhere Anzahl von Selbstständigen muss sich freiwillig versichern. Ihnen bleibt es selbst überlassen, ob sie ihre Vorsorge frei gestalten oder in die gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen. Künftig soll sich das ändern: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will eine Altersvorsorgepflicht für nicht abgesicherte Selbstständige einführen und dafür Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen. Derzeit gilt: „Selbstständige, die sich für die gesetzliche Rente entscheiden, haben die Wahl und können sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern oder auf Antrag pflichtversichern“, erklärt Katharina Henrich von der Stiftung Warentest.
Absicherung mit Riester oder Rürup
Wer sich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, erhält Riester-Förderung, und seine Beitragszeiten zählen ohne Einschränkungen für eine Frührente. Außerdem sichert er sich Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente. Doch es fehlt an Flexibilität: Der Antrag auf Pflichtversicherung kann nur innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbstständigkeit gestellt werden. Zudem ist der Beitrag fix – entweder 18,6 Prozent des Arbeitseinkommens oder der Regelbeitrag. Und es gilt: einmal in der Pflicht, immer in der Pflicht. Wer sich für die Pflichtversicherung entschieden hat, muss darin bis zum Abschluss seiner Selbstständigkeit bleiben.
Allein mit freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse können sich Versicherte keinen Anspruch auf Riester-Förderung oder eine Erwerbsminderungsrente sichern, haben dafür aber mehr Flexibilität: „Sie können zwischen Mindest- und Höchstbeiträgen wählen und die freiwillige Versicherung auch wieder beenden“, erklärt Henrich.
Eine weitere Möglichkeit ist die Rürup-Rente. Sie gilt als Basisrente und wird staatlich gefördert. Der Beitragszahler kann die Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Das macht das Modell für gut verdienende Selbstständige interessant. Zudem kann man deutlich höhere Beiträge einzahlen als bei der gesetzlichen Rentenversicherung und damit die Rente aufbessern.