Anlageroboter für Kleinsparer: So gut ist die Geldanlage per Robo-Advisor

Maschine statt Mensch: Robo-Advisor sind Internetanwendungen, die Verbraucher bei der Geldanlage beraten.

Maschine statt Mensch: Robo-Advisor sind Internetanwendungen, die Verbraucher bei der Geldanlage beraten.

Berlin. Das Thema digitale Geldanlage ist derzeit in Bewegung. Laut einer Studie der Deutschen Bank behaupten sich Robo-Advisor in Deutschland inzwischen. Allein im vergangenen Jahr stieg das verwaltete Vermögen bei den Anbietern auf rund 3,8 Milliarden Euro. Das Volumen hat sich seit dem Jahr 2016 mehr als verzehnfacht. Seit dem Start des ersten Robo-Advisors 2013 gab es innerhalb weniger Jahre rund 40 Angebote. Nach Zusammenschlüssen sind derzeit etwa 25 Anbieter aktiv.

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Was ist ein Robo-Advisor?

Das Grundprinzip der Anbieter ist ähnlich: Sparer benennen in den digitalen Angeboten Anlagezeiträume und Risikoneigung. Danach wird das Geld über Fonds und mehrere Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Immobilien weltweit investiert. Manche Anbieter passen das Portfolio automatisch an. Die Firmen verlangen meist Gebühren von unter einem Prozent.

Der Vorteil für Verbraucher: „Sie haben die volle Kontrolle über ihr Depot und jederzeit Einblick in jedes gewählte Anlagepapier samt Wertentwicklung“, erklärt Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzende der Quirin Privatbank und Quirion. Bei aktiven Fonds sei das Agieren des Managers dagegen wenig transparent.

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Wie funktionieren Anlageroboter?

Hinter den Angeboten stecken Algorithmen und mathematische Formeln, die Bewegungen an den Finanzmärkten auswerten. Entlang bestimmter, von den Entwicklern vorgegebenen, Parametern identifizieren Computer lukrative Investments – und empfehlen diese den Kunden oder tätigen automatisch eine Transaktion.

Was bringt es dem Anleger?

Bisher scheinen sich die digitalen Angebote für Kunden auszuzahlen. Laut der Studie der Deutschen Bank haben die Anlageroboter mit im Schnitt vier Prozent Rendite im Jahr 2017 und Verlusten von mehr als fünf Prozent im schwierigen Börsenjahr 2018 solide abgeschnitten. Damit lagen sie vor vergleichbaren aktiv gemanagten Fonds.

Die Produkte mussten sich bislang aber noch in keiner Krise bewähren – dann könnte das Bild ganz anders aussehen. Eine abschließende Bewertung der Technologie ist deshalb noch nicht möglich.

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Sollte sich ein Anleger mit Aktienmärkten auskennen?

Darüber gehen die Meinungen auseinander. Die digitale Vermögensverwaltung senke die Einstiegshürde für unerfahrene Anleger. „Viele sehen derzeit keine Alternativen zum Sparbuch“, sagt Stefan Mittnik, Professor für Finanzökonometrie und Direktor des Center for Quantitative Risk Analysis an der Ludwig-Maximilians-Universität. Die Alternative: „Sie nehmen die Geldanlage selbst in die Hand. Aber das trauen sich viele nicht.“

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet die digitale Vermögensverwaltung etwas kritischer: „Eine Technologie, die vollständig ohne persönliche Kommunikation auskommt, wird leicht als neutral, objektiv und interessenfrei dargestellt“, sagt der Finanzexperte. Doch der Zweck dieser Angebote sei schließlich auch, Dienstleistungen zu verkaufen. Verbraucher könnten die Qualität von Robo-Advice kaum bewerten.

Skeptischer ist auch die Stiftung Warentest. Wer Robo-Advisor nutzen will, sollte ihr zufolge etwas Wissen mitbringen und sich grundsätzlich mit Geldanlage, Fonds und börsengehandelten Indexfonds, sogenannten ETFs, auskennen. Nur so könne man das vorgeschlagene Portfolio einschätzen. Ob Robo-Advisor auf Dauer funktionieren? Es wird sich wohl erst in einigen Jahren zeigen, wer schlauer ist: der Mensch oder die Maschine.

Was, wenn der Roboter versagt?

Die Frage stellen sich auch Experten. Zwar gelten unter dem Strich fast die gleichen Regeln wie bei menschlichen Anlageberatern. Gerade bei größeren Krisen könnte das zum Problem werden, fürchtet Anleger auch bei ihrem Robo-Advisor mit größeren, unerwarteten Kursverlusten konfrontiert werden. „Dann stellt sich schnell die Frage der Haftung,“ sagt Rechtsanwalt Thorsten Krause aus München. Doch: Mit den Problemen rund um die digitale Vermögensverwaltung haben die Gerichte bisher keine Erfahrung.

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Ein Beispiel: „Nach Aufsichtsrecht ist die natürliche Person anzugeben, der die Beratung zuzurechnen ist“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Aber wer ist dies bei digitalen Produkten? Der Berater, der die Empfehlungen für die Programmierung festgelegt habe, der Programmierer oder eine weitere Person, die für den kompletten Robo-Advisor verantwortlich ist?

Von RND/dpa/hö

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