Black Friday und Cyber Monday: So werden die Rabatttage nicht zur Falle

Black Friday: Verbraucherschützer warnen vor Rabatten, die nur dem Anschein nach groß sind.

Black Friday: Verbraucherschützer warnen vor Rabatten, die nur dem Anschein nach groß sind.

An klangvollen Namen mangelt es nicht: Den Black Friday (26. November 2021), den Cyber Monday (29. November 2021), und die Black Week haben die Marketingabteilungen der Onlinekaufhäuser ihren Kundinnen und Kunden als Rabatttage im November geradezu eingehämmert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erwartet in diesem Jahr am Black Friday und Cyber Monday einen Umsatz von rund 4,9 Milliarden Euro. Das ist deutlich mehr als im Vorjahr, als noch rund 3,8 Milliarden Euro erlöst wurden.

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„Black Friday und Cyber Monday gewinnen von Jahr zu Jahr weiter an Bedeutung“, sagt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Das liege auch an dem starken Wachstum des Onlinehandels während der Corona-Pandemie. 96 Prozent der Onlineshopper kennen den Black Friday laut einer HDE-Umfrage, 46 Prozent nutzen ihn um Sonderangebote zu finden.

Schwerpunkt bei Unterhaltungselektronik und Bekleidung

Aber auch die stationären Geschäfte in den Innenstädten ziehen mit und versuchen an den Rabatttagen einen ersten großen Teil ihres Weihachtsgeschäfts zu machen. Laut dem HDE liegt der Schwerpunkt bei Unterhaltungselektronik und Bekleidung.

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Black Friday: der Brückentag nach Thanksgiving

Der Black Friday stammt ursprünglich aus den USA, es ist der Tag nach Thanksgiving, dem amerikanischen Erntedankfest. Diesen Freitag nutzen die Amerikaner traditionell gern als Brückentag – und für die ersten Weihnachtseinkäufe. Schon seit den Sechzigerjahren bieten die US-amerikanischen Geschäfte deshalb an diesem Tag stark reduzierte Produkte an. In Deutschland kam die erste Black-Friday-Aktion 2006 vom US-Techkonzern Apple. In den folgenden Jahren wurde der Trend immer populärer.

Für die Händler haben die Rabatttage im November eine Menge Vorzüge. Sie kurbeln die Umsätze an, läuten das Weihnachtsshopping ein und entzerren gleichzeitig das Jahresendgeschäft. Kundinnen und Kunden sollten aber wachsam bleiben – denn nicht jedes vermeintliche Schnäppchen ist auch wirklich eins.

Prozente werden vom UVP abgezogen

Verbraucherschützer warnen vor Rabatten, die nur dem Anschein nach groß sind. Händler würden die Prozente gerne von der Unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) abziehen – die aber werde in der Realität ohnehin nur selten bezahlt.

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Stichproben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren haben ergeben, dass die durchschnittlichen Preisreduzierungen an den Rabatttagen statt versprochener 50 Prozent oder mehr in Wirklichkeit oft bei unter 20 Prozent lagen. Es sei deshalb ratsam, Angebote zu vergleichen, zum Beispiel auf speziellen Preisvergleichsseiten im Internet.

Marketingtricks verleiten zu schnellem Kauf

Dabei sollten sich Kundinnen und Kunden nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Denn genau diesen wollen viele Internethändler mit Marketingtricks wie ablaufenden Balken suggerieren, die angeblich kleiner werdende Lagerbestände anzeigen. Auch tickende Uhren sind ein beliebtes Mittel, um Kunden zu einer schnellen Kaufentscheidung zu drängen.

Außerdem sind Angebote von chinesischen Anbietern wie Alibaba, AliExpress und Gearbest nur bedingt empfehlenswert. Zwar werden hier wahrscheinlich die meisten reduzierten Produkte angeboten, allerdings können sie für den deutschen Markt mit langen Lieferzeit, Zollabgaben und einer kostspieligen Retoure verbunden sein.

Fake Shops verlangen oft Vorkasse

Ebenfalls Vorsicht geboten ist bei Shops, die Kunden nicht kennen. Denn sogenannte Fake Shops sind häufig professionell gestaltet. Dass sich hinter ihnen nur Betrüger verbergen, die das Geld von arglosen Verbraucherinnen und Verbrauchern einsammeln wollen ohne jemals die Bestellung auszuliefern, ist oft nicht sofort zu erkennen.

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Es lohnt zunächst ein Blicks ins Impressum: Dort muss unter anderem die Adresse, ein Vertretungsberechtigter und eine E-Mail-Adresse zu finden sein. Doch auch diese Angaben fälschen viele Fake Shops mittlerweile gekonnt. Gewiefte können den Shop im Handelsregister selbst suchen.

Ein Alarmsignal sind außerdem extrem günstige Preise, eine auffällige Internetadresse und eingeschränkte Zahlungsmöglichkeiten. Fake Shops wollen häufig, dass die Rechnung per Vorkasse beglichen wird – das überwiesene Geld ist dann unwiderruflich weg. Sicherer ist es auf Rechnung, mit Kreditkarte, Paypal oder per Einzugsermächtigung zu zahlen. Dem Bankeinzug können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprechen.

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