Bundesregierung: Verbraucher müssen höhere Strompreise nicht akzeptieren

Wegen massiver Preissteigerungen hatten einige Anbieter jüngst ihren Abnehmern gekündigt. Die müssen das jedoch nicht hinnehmen, sagt das Verbraucherschutzministerium. (Symbolbild)

Wegen massiver Preissteigerungen hatten einige Anbieter jüngst ihren Abnehmern gekündigt. Die müssen das jedoch nicht hinnehmen, sagt das Verbraucherschutzministerium. (Symbolbild)

Berlin. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz müssen Kunden, deren laufender Stromvertrag gekündigt wurde, keine Preiserhöhungen akzeptieren. „Der Versorger, der die Kündigung ausspricht, der begeht aus unserer Sicht einen Vertragsbruch“, sagte am Mittwoch ein Ministeriumssprecher in Berlin.

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Hintergrund sind jüngst bekanntgewordene Kündigungswellen aufgrund der angespannten Lage an den Strommärkten. So hatte etwa der Anbieter Stromio vor Weihnachten all seine Stromlieferverträge für die Marken „Stromio“ und „Grünwelt Energie“ gekündigt und dies mit einer nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen begründet.

Branchenkenner gehen davon aus, dass allein von der Kündigung durch Stromio mehrere hunderttausend Stromkunden betroffen sind. Ihnen drohen nun höhere Tarife durch den örtlichen Grundversorger, der die Stromlieferung als sogenannte Ersatzversorgung übernimmt.

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Ministerium: Kunden haben ein Recht darauf, beim ursprünglichen Preis zu bleiben

Laut Bundesnetzagentur hatten bis Ende des vergangenen Jahres mindestens 38 Anbieter angezeigt, die Stromlieferung beenden zu wollen.

Der Sprecher des Verbraucherschutzministeriums betonte, dass Kunden ein Recht darauf hätten, „den gleichen Preis für den Strom“ zu zahlen, „wie sie es mit ihrem ersten Lieferanten, dem Hauptlieferanten, ausgemacht“ hätten. Bei Preiserhöhungen sei der kündigende Anbieter verpflichtet, „dem Kunden eine Schadenersatzleistung zu zahlen“, erklärte der Sprecher weiter.

Stromkunden könnten eine entsprechende Forderung an den ehemaligen Anbieter stellen, da sie in solchen Fällen „einen doppelten Schaden“ hätten: Zum einen würden sie ihren gewohnten Stromanbieter verlieren und zum anderen hätten sie es plötzlich mit höheren Preisen zu tun, die sie nie vertraglich vereinbart hätten. Das müssten sie so nicht hinnehmen, sagte der Sprecher.

RND/dpa

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