Check 24: Gericht entscheidet über „Jubiläumsdeals”

Mitarbeiter sitzen in der Zentrale des Vergleichsportals Check24 an ihren Schreibtischen hinter einer Glasscheibe.

Mitarbeiter sitzen in der Zentrale des Vergleichsportals Check24 an ihren Schreibtischen hinter einer Glasscheibe.

München. Das Landgericht München I wird am Dienstag um 15 Uhr seine Entscheidung im Prozess um die „Jubiläumsdeals" des Portals Check24 verkünden. Dem Onlinemakler droht dabei eine juristische Niederlage gegen den Bund der Versicherungskaufleute (BVK). In der mündlichen Verhandlung im November hatte die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann bereits gesagt: „Nach dem Gesetzestext könnte einiges dafür sprechen, dass wir hier einen Verstoß gegen das Verbot von Sondervergütungen haben."

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Check24 hatte 2018 Verbrauchern mit Kundenkonto bei Abschluss einer Versicherung die jetzt monierten „Jubiläumsdeals" gewährt. Der BVK klagte. Die entscheidende Frage ist, ob es sich bei den Deals um Rabatte handelte, wie sie beim Verkauf von Versicherungen gesetzlich verboten sind, oder nicht. Dieses Rabattverbot soll verhindern, dass sich Bürger unnötige Policen aufschwatzen lassen.

Check24 argumentiert, dass die gewährten „Jubiläumsdeals" eine Belohnung für das Kundenkonto waren und für alle verkauften Produkte galten, nicht nur für Versicherungspolicen. Außerdem wurden die Gutschriften von der Check24 Muttergesellschaft gezahlt, nicht von den Tochterfirmen, die die Versicherungen verkaufen.

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Der BVK sieht das anders. Sein Präsident argumentierte zuletzt: „Wenn das Schule macht, bitte ich einfach meinen Nachbarn, jedem meiner Kunden 100 Euro mitzugeben."

Der Prozess ist nicht der erste und nicht der einzige um Check24. Vor dem Kölner Landgericht hat die HUK Coburg das Portal wegen seiner „Nirgendwo-Günstiger-Garantie" verklagt. Zudem hatte der BVK in einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung 2018 durchgesetzt, dass Check24 Kunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrags von sich aus auf die Provisionen hinweisen muss, die das Unternehmen erhält.

RND/dpa


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