Diese Reiserücktrittspolicen sind am besten
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Ärgerlich, wenn der Jahresurlaub ins Wasser fällt.
© Quelle: Foto: dpa
Berlin. Es ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer: Wer vor seiner Urlaubsreise plötzlich krank wird oder einen Unfall hat, bleibt auf den Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese ist sicherlich nicht für jeden sinnvoll, Stiftung Warentest empfiehlt sie vor allem für teure Reisen oder Urlaube mit Kindern.
Das Stiftungsmagazin „Finanztest“ hat in seiner aktuellen Ausgabe (3/2018) insgesamt 138 Tarife unter die Lupe genommen. Nur zwei der 15 Anbieter schaffen es bei allen vier Vergleichen ganz nach oben. Testsieger ist die Travel Secure der Würzburger Versicherung (Tarif: Topschutz ohne Selbstbeteiligung), gefolgt von der Europ Assistance (Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung). Bei diesen beiden Versicherungen finden Familien und Alleinreisende den Experten zufolge das beste Angebot. Das gilt für Einmalschutz genauso wie für Jahresverträge.
Der Preis richtet sich nach dem Urlaubswert
Bei der Travel Secure kostet die einmalige Absicherung einer Reise im Wert von 1000 Euro einen Beitrag von 42 Euro für Einzelpersonen oder 48 Euro für Familien. Für eine 6000 Euro teure Reise werden für die Reiserücktrittsversicherung 230 Euro (Familien: 270 Euro) fällig. Einen Familienvertrag für mehrere Urlaube im Wert von jeweils 1000 Euro gibt es ab 107 Euro. Ein solcher Jahresvertrag ist empfehlenswert, weil auch Einzelreisen der Familienmitglieder versichert sind.
Im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung erstattet der Anbieter unter bestimmten Bedingungen vor allem die Stornokosten, die bei Pauschalreisen sehr hoch sein können. Bis 30 Tage vor Reisebeginn sind bei einer Absage meist 25 Prozent des Preises zu zahlen, bis 14 Tage vorher meist 40 Prozent, bis sieben Tage vorher häufig 60 Prozent, danach bis zu 90 Prozent. Damit können bei teuren Reisen mehrere Tausend Euro fällig werden, wenn man die Reise kurzfristig nicht antreten kann.
Sinnvoll sind Tarife ohne Selbstbeteiligung
Die Stiftung Warentest rät, darauf zu achten, dass auch der Abbruch einer Reise abgesichert ist. Sinnvoll seien zudem Tarife ohne Selbstbeteiligung. Denn der Eigenanteil der meisten Reiserücktrittspolicen beträgt 20 Prozent der Stornokosten.
Der Versicherungsschutz tritt in der Regel bei Tod, unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit ein, berichtet das „Deutsche Ärzteblatt“. Dabei ist besonders die Klausel „unerwartete schwere Krankheit“ oft ein Streitpunkt zwischen Versicherung und Versichertem. Schwer ist eine Krankheit oder Unfallverletzung nach ständiger Rechtsprechung, wenn in Anbetracht der Krankheitssymptome der Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Entsprechend kommt es auch darauf an, was für eine Reise gebucht wurde. Ein Krankheitsbild mag eine Fernflugreise oder eine Trekkingtour verbieten, während die Nutzung einer Ferienwohnung im mitteleuropäischen Raum durchaus zumutbar ist.
Klausel „Unerwartete schwere Krankheit“
Eine notwendige stationäre Behandlung ist meist ein Zeichen für eine schwere Krankheit. Wichtig ist aber auch der Zusatz „unerwartet“: Wurde bei einem Reisenden schon vorher eine Krankheit diagnostiziert, tritt kein Versicherungsschutz ein, wenn sich die Symptome plötzlich verschlimmern, schreibt das „Ärzteblatt“. Bei chronischen Krankheiten, die von längeren stabilen Phasen gekennzeichnet werden, zum Beispiel multipler Sklerose, bieten einige Versicherungen Deckungsschutz, wenn nach einer längeren stabilen Phase ein gesundheitlicher Einbruch zur Reiseunfähigkeit führt.
In einem Attest für die Versicherung sollten die Beschwerden und Symptome, soweit bekannt die Diagnose, der Behandlungsbeginn und weitere Behandlungsdaten sowie die Bewertung des Arztes zur Reisefähigkeit aufgelistet sein. Die meisten Versicherungen behalten sich zudem vor, Kontrolluntersuchungen durch eigene Ärzte durchzuführen.
Von Thomas Wüpper und Anne Grüneberg/RND