Diesel-Nachrüstungen: Technische Vorschriften liegen vor
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Schilder an einer Straße in Stuttgart weisen auf geplante Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge hin.
© Quelle: Christoph Schmidt/dpa
Berlin. Bei den Hardware-Nachrüstungen älterer Dieselautos ist das Bundesverkehrsministerium einen Schritt vorangekommen. Die technischen Vorschriften liegen nun vor, wie das Ministerium am Freitag mitteilte. Damit definiere der Bund die Anforderungen für wirksame Nachrüstsysteme. Zuerst hatte die "Bild-Zeitung" darüber berichtet.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärte: „Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden.“ Sofern diese erfüllt seien, werde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, damit die Systeme zeitnah auf dem Markt angeboten werden könnten.
Scheuer hatte der Deutschen Presse-Agentur dpa gesagt, die Entwickler der Nachrüstsysteme hätten gesagt, sie bräuchten sechs Monate. „Dann kann das KBA die Genehmigungen erteilen und dann kann möglichst schnell die Produktion und der Einbau erfolgen.“
Autobauer lehnen Garantie für Nachrüstung durch Drittanbieter ab
Derweil lehnen die Autobauer eine Garantie bei Diesel-Nachrüstungen durch Drittanbieter ab. Der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Bernhard Mattes, sagte der "Welt": "Wir können keine Garantie für ein Fahrzeug übernehmen, in das nachträglich Abgasreinigungssysteme Dritter eingebaut wurden." Wenn ein Kunde sein Fahrzeug umbauen lass, trügen er und der Nachrüster auch die Verantwortung für mögliche Folgeschäden, so Mattes weiter.
Die Hardware-Nachrüstungen, also Umbauten am Motor, sind Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung für bessere Luft in Städten. In vielen Kommunen werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten, Gerichte haben für mehrere Städte Fahrverbote angeordnet. Um die Finanzierung der Nachrüstungen hatte es ein langes Ringen gegeben.
Von RND/dpa/das