Dieselurteil: Warum jetzt mehr Autofahrer klagen könnten
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Abschaltvorrichtungen sorgen dafür, dass Autos auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe ausstoßen als im normalen Straßenbetrieb.
© Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dieselskandal ein wegweisendes Urteil gefällt: Er hat Software zur Schönung von Abgaswerten als illegal eingestuft. Diese sogenannten Abschalteinrichtungen hatten bewirkt, dass Autos auf dem Prüfstand wesentlich weniger Schadstoffe ausstoßen als im realen Straßenbetrieb. Im September 2015 war aufgeflogen, dass Volkswagen Software dieser Art genutzt hatte, um die Abgaswerte bei Zulassungstests zu manipulieren. Die Folge waren Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft.
Chance auf Schadensersatz stand nie besser
Das Urteil des EuGH könnte jetzt weitere Autobauer in Bedrängnis bringen, erklärt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei, die Zehntausende Dieselfahrer vor Gericht vertritt. „Schon lange steht fest, dass nicht nur Volkswagen die eigenen Automobile manipuliert hat. Auch weitere große Autobauer wie Daimler, BMW, Volvo und Fiat haben Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut“, so Goldenstein. Das EuGH-Urteil ebne auch diesen Fahrzeughaltern den Weg zu einer Klage. „Für betroffene Pkw-Halter standen die Chancen nie besser, erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, betont der Jurist.
Im nächsten Schritt müssten die nationalen Gerichte die Legalität der verschiedenen Abschalteinrichtungen der unterschiedlichen Hersteller einzeln bewerten. „Dabei werden sie sich an der verbraucherfreundlichen Rechtsauslegung des EuGH orientieren“, prognostiziert Goldenstein. Bislang geben viele Autobauer an, entsprechende Software zu verwenden, um den Motor zu schützen. Der EuGH hat aber nun festgestellt, dass auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.
„Verteidigung der Autoindustrie bricht zusammen“
Auch Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) ist zufrieden: „Wir haben schon sehnlichst auf diese Entscheidung des EuGH gewartet, weil damit die Verteidigung durch die Autoindustrie in sich zusammenbricht.“ Die Verfahren gegen VW rund um den Motor EA 189, aber auch um das Software-Update und den Nachfolgemotor EA 288, sowie Verfahren gegen Daimler Mercedes und andere Marken bekämen so eine neue klare europäische Grundlage. „Nun müssen viele weitere Fahrzeuge zurückgerufen werden und die Fahrzeughalter haben gegenüber den jeweiligen Herstellern Anspruch auf Schadensersatz. Das betrifft auch bei VW noch andere Motoren (etwa mit sogenannten „Thermofenstern“), als nur den EA 189“, so Kolba.