Arbeitsschutzbehörde warnt vor bestimmter FFP2-Masken
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Ein Mann trägt an seinem Handgelenk eine FFP2-Schutzmaske.
© Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Baua warnt vor einer nicht gut schützenden FFP2-Maske. Wie das Technik- und Verbraucherportal „chip.de“ berichtet, würde das Produkt „Air Queen Breeze Mask“ als gefährlich eingestuft, da der Filterdurchlass zu hoch sei.
Die Bundesoberbehörde mit Sitz in Dortmund schreibt auf ihrer Website, dass der Hauptmangel darin bestehe, dass der Filterdurchlass bei den betroffenen Chargen ungefähr bei jeder zweiten Atemschutzmaske deutlich über dem für FFP2- Atemschutzmasken maximal zulässigen Durchlass von 6 Prozent liege.
Diese Chargennummern sind betroffen
Die Maske wurde daraufhin von der Behörde in die Datenbank für gefährliche Produkte aufgenommen. Folgende Chargen der „Losnummer EAN-Code“ seien demnach betroffen: LOT: T211005-FFP2 WL, T211105-FFP2 WL, T211206-FFP2 WL, T211229-FFP2 WL, T220207-FFP2 WL und T220310-FFP2 WL GTIN: 4260698610233
Die Baua erklärt weiter, dass nach ihren Erkenntnissen, unter Abwägung der vorliegenden Gegebenheiten, die behördliche Anordnung zur Rücknahme vom Markt als geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme erschien. Medienberichten zufolge haben die Bundesanstalt sowie das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim eine Untersagungsverfügung erlassen.
RND/sz
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