Frist endet am 31. Januar

Grundsteuer: Jetzt wird es ernst

Wie hoch fällt die neue Grundsteuer aus? Eigentümer müssen bis zum 31. Januar 2023 die dafür notwendigen Meldungen abgeben. Noch immer fehlen viele Grundsteuererklärungen.

Wie hoch fällt die neue Grundsteuer aus? Eigentümer müssen bis zum 31. Januar 2023 die dafür notwendigen Meldungen abgeben. Noch immer fehlen viele Grundsteuererklärungen.

Jetzt gilt es: Die Frist für die Abgabe zur Grundsteuererklärung endet am 31. Januar. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Dokumente eingereicht haben. Wer die Frist verpasst, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. „Der nächste Schritt wird ein Erinnerungsschreiben der Finanzverwaltung sein, in dem die Betroffenen nochmals explizit aufgefordert werden die Grundsteuererklärung abzugeben“, sagt Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG).

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Er rechnet nicht mit einer schnellen Sanktionswelle. „Ich gehe fest davon aus, dass hier anfangs zurückhaltend agiert wird“, so Köbler. Die Verwaltungen würden sich erst einmal auf die Bearbeitung der eingegangenen Erklärungen konzentrieren.

Viele Grundsteuererklärungen fehlen noch

Kurz vorm Endspurt deutet sich jedoch immer mehr an, dass Millionen Menschen die Frist reißen werden. Am 29. Januar waren in Bayern 66 Prozent der erforderlichen Grundsteuererklärungen eingegangen, in Niedersachsen betrug die Quote 70,7 Prozent und in Thüringen 73,2 Prozent. Das ergab eine stichprobenartige Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND).

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Etwa zwei Drittel waren es zuletzt es zudem in Brandenburg (67,3 Prozent), Baden-Württemberg (über 66 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (64 Prozent). „Wir befinden uns im Abgabeendspurt“, heißt es aus der Oberfinanzdirektion NRW. „Wir haben in den letzten Wochen die höchsten Eingangszahlen seit Beginn der Abgabe verzeichnet.“ Im Stadtstaat Hamburg ist die Quote vergleichsweise hoch: Laut der dortigen Finanzbehörde waren zuletzt 77,6 Prozent der Erklärungen eingereicht.

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Grundsteuer stand bereits in der Kritik

Zu kompliziert, zu intransparent, zu wenige Infos: Die neue Grundsteuer hat bereits für viel Kritik gesorgt. Der Bund der Steuerzahler will sie in fast allen Bundesländern bis vors Bundesverfassungsgericht bringen, wie Präsident Reiner Holznagel in der „Bild“ ankündigte. Es sei offensichtlich, dass die neue Steuer so nicht funktioniere, viele Ungerechtigkeiten berge und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führe.

„Ein von uns favorisiertes einfaches Flächenmodell wäre weniger komplex und hätte zu deutlich weniger bürokratischem Aufwand geführt“, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Markus Herbrand dem RND. „Angesichts der bei weitem noch nicht vollständigen Unterlagen appellieren wir an die Bundesländer, auch nachträgliche Einsendungen zu ermöglichen und kulant mit Fristverletzungen umzugehen“, so Herbrand. Das Gelingen der verfassungsrechtlich gebotenen Grundsteuerreform hänge entscheidend vom Beitrag der Bürgerinnen und Bürger ab. Kooperation, nicht Strafandrohung solle deshalb das Gebot der Stunde sein, forderte der FDP-Politiker.

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Das Land muss wie alle Bürgerinnen und Bürger auch für seine eigenen Immobilien und Grundstücke die geforderten Angaben für die Neuberechnung der Grundsteuer abgeben. Doch in vielen Fällen ist das noch nicht passiert.

Schleswig-Holstein hat für Hunderte eigene Grundstücke noch keine Erklärung abgegeben

Die Abgabefrist für die Grundsteuer läuft am 31. Januar ab, Schleswig-Holstein hinkt allerdings bei den Erklärungen für die landeseigenen Grundstücke hinterher. In einigen Bereichen wurden noch gar keine Daten abgegeben, zeigt eine Anfrage der FDP. Die Opposition sieht das Land überfordert.

Steuergewerkschaftschef rechnet mit Schätzungen

Die neue Steuer auf Grundbesitz soll ab 2025 erhoben werden. Für Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Weil sie derzeit allerdings auf Grundlage sehr alter Daten erhoben wird – in Westdeutschland sind sie von 1964, in Ostdeutschland von 1935 – hatte das Bundesverfassungsgericht eine Ungleichbehandlung festgestellt, die Steuer einkassiert und eine Neuregelung gefordert.

Experten warnten allerdings, dass viele Immobilienbesitzer mit der neuen Erklärung überfordert seien. Andere wollen die Grundsteuererklärung ohnehin nicht abgeben. Das wird der Fiskus allerdings nicht einfach so hinnehmen. „Ich rechne damit, dass die Steuerverwaltung bei denjenigen, die sich hartnäckig weigern, eine Erklärung abzugeben, Schätzungen durchführt“, sagt DSTG-Chef Köbler. Die Daten seien sowieso organisierbar. Er selbst hält nichts davon, die Frist noch einmal generell zu verlängern. „In vier Monaten wird das Ausfüllen der Grundsteuererklärung auch nicht leichter“, sagt er. Wer jetzt abgebe, habe es hinter sich.

Doppelhäuser einer Neubausiedlung in NRW. Kurz vor Ende der Abgabefrist fehlen dort noch Millionen Grundsteuererklärungen.

Doppelhäuser einer Neubausiedlung in NRW. Kurz vor Ende der Abgabefrist fehlen dort noch Millionen Grundsteuererklärungen.

Verbände-Allianz: Bescheide vorläufig erlassen

Und wie geht es ab dem 1. Februar weiter? Dann werden die Bescheide ausgestellt. Wie hoch die Grundsteuer tatsächlich ausfällt, hängt vom Hebesatz der Kommunen ab.

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Die DSTG fordert in einer Verbände-Allianz, der auch der Bund der Steuerzahler angehört, dass diese Bescheide mit sogenannten Vorläufigkeitsvermerken versehen werden sollten. „Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollten, sobald es geht, vorläufig erlassen werden“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Ziel sei, eine „Einspruchswelle zu verhindern“, Sicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer zu schaffen sowie Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten.

Leider kein Spiel: Die Reform der Grundsteuer macht den Finanzämtern in Schleswig-Holstein zu schaffen.

Protestwelle gegen Grundsteuerbescheide in Schleswig-Holstein: „In den Finanzämtern brennt die Luft“

In Schleswig-Holstein hakt es bei der Reform der Grundsteuer nach wie vor heftig. 40 Prozent der 1,26 Millionen Grundstücksbesitzerinnen und ‑besitzer haben ihre Erklärung noch immer nicht abgegeben. Die Finanzämter sind auch wegen vieler Einsprüche gegen Steuerbescheide überlastet.

Der Grund: Viele Steuerpflichtige haben bei den neuen Bewertungsregelungen verfassungsrechtliche Zweifel. Bei den Finanzämtern seien schon „zahlreiche Einsprüche“ eingegangen und es gebe bereits anhängige Klagen, schreibt die Verbände-Allianz. „Da rollt eine Einspruchswelle auf die Finanzämter zu“, sagt auch Köbler. Mit Hilfe eines Vorläufigkeitsvermerks wäre ein Einspruch nicht mehr notwendig, da diese Bescheide dann im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung geändert werden könnten.

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