Insolvenz von Greensill: Die Bank, der Stadtkämmerer zu Unrecht vertrauten
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Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hatte zuletzt für die in Turbulenzen geratene Greensill Bank einen Insolvenzantrag gestellt.
© Quelle: Sina Schuldt/dpa
Das Insolvenzverfahren für die zusammengebrochene Greensill-Bank ist eröffnet. Mehrere Jahre kann es dauern, bis alle Forderungen von Gläubigern geregelt sind. Dass Kommunen dabei verlorenes Geld zurückbekommen ist äußerst fraglich.
Das Bremer Amtsgericht hat Michael Frege von der Großkanzlei CMS Hasche Sigle zum Insolvenzverwalter ernannt. Das Team beginne nun die Arbeit, teilte die Kanzlei auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland mit. Frege gilt als Spezialist für grenzüberschreitende Insolvenzen mit hoher Komplexität. Das Verfahren dürfte sich länger als fünf Jahre hinziehen. Die erste Aufgabe von Frege und seinem Team wird sein, das verbliebene Vermögen zu sichern. Die Insolvenzverwaltung wird zudem schnell mit geschädigten Gläubigern und dem Vorstand des Geldinstituts Kontakt aufnehmen.
Derweil haben sich Kommunen zusammengetan, um den finanziellen Schaden zu begrenzen. Mehr als 500 Millionen Euro haben der Freistaat Thüringen und Kommunen aus mindestens sieben Bundesländern der Bremer Skandalbank anvertraut. Der bislang höchste bekannte Betrag kam mit 50 Millionen Euro vom Freistaat Thüringen. Heftig erwischt hat es zudem Monheim am Rhein (NRW) mit 38 Millionen und Eschborn mit 35 Millionen Euro. Aber auch aus Osnabrück gingen 14 Millionen Euro und aus Garbsen (Region Hannover) 8,5 Millionen Euro an die Bremer Bank.
Kommunen wollten Negativzinsen vermeiden
Die Geprellten hoffen auf das Insolvenzverfahren, wollen aber auch gegen die Bafin vorgehen. Ein Hauptargument: Greensill sei „bis zum Schluss“ von den Ratingagenturen gut bewertet worden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Und die Bafin habe seit Monaten die Geschäfte von Greensill untersucht, aber darüber zu spät informiert. Schon allein die geringen Zinssätze für Tages- und Festgelder zeigten, dass es „nicht um Rendite ging, sondern darum, Negativzinsen zu Lasten des städtischen Haushalts zu vermeiden“, sagte Steffen Hertwig (SPD), Oberbürgermeister von Neckarsulm (Baden-Württemberg) stellvertretend für viele betroffene Rathauschefs. Sein Kämmerer hat fünf Millionen Euro bei Greensill angelegt und dafür Zinsen von 0,04 Prozent und 0,1 Prozent erhalten.
Doch für Michael Peters von der Bürgerbewegung Finanzwende steht fest: „Die Wahrscheinlichkeit, dass Kommunen noch sehr viel von ihrem Geld zurückbekommen, ist relativ gering.“ Im Insolvenzverfahren würden zuerst die Forderungen aus der gesetzlichen Einlagensicherung und dann aus der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Bank bedient. „Einiges spricht dafür, dass ein Großteil der Insolvenzmasse dafür benötigt wird. Erst danach kämen die Forderungen der Kommunen zum Zug“, sagte Peters dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Ferner dürfte es schwierig werden, der Bafin ein rechtswidriges Verhalten nachzuweisen. „Denn es gilt auch eine Pflicht zur Verschwiegenheit, etwa um bei der Überprüfung von Verdachtsfällen Bank-Runs zu verhindern.“
Bafin hat Greensill geschlossen
Greensill war Teil eines britisch-australischen Finanzkonglomerats. Der hiesige Ableger hat mit Zinsen auf Tages- und Festgeld, die über dem Marktniveau lagen, Anleger gelockt. Das eingesammelte Kapital wurde zur Refinanzierung von komplexen Deals der britischen Muttergesellschaft eingesetzt, die schon vor einigen Tagen zahlungsunfähig geworden war. Das Hauptgeschäft waren sogenannte Lieferkettenkredite. So sollen die Banker auch Rechnungen eines Stahlunternehmens übernommen haben, die noch gar nicht ausgestellt wurden, weil auch der Stahl noch nicht geliefert wurde. Die Bafin hatte Anfang März den Geschäftsbetrieb der Bremer Bank geschlossen, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und inzwischen den „Entschädigungsfall“ für Greensill festgestellt.
Das bedeutet, dass Privatkunden zunächst aus der gesetzlichen Einlagensicherung bis 100.000 Euro entschädigt werden. Was darüber hinausgeht, übernimmt der freiwillige Sicherungsfonds des Bankenverbandes. Genau diese Zahlungen werden im Insolvenzverfahren als Forderungen wiederum geltend gemacht. Für kommunale und staatliche Kunden gilt dies aber schon seit 2017 nicht mehr.
Haben die Kämmerer Fehler gemacht?
Peters betont: „Die Kämmerer müssen die Verantwortung für ihr Handeln tragen. Zwar ist es richtig, dass sie die Aufgabe haben, Renditen mit Geldanlagen zu erwirtschaften. Aber sie müssen auch mit hoher Priorität die Sicherheit der Anlagen beachten.“ Bei Greensill komme da zum Tragen, dass es schon länger negative Berichterstattung gegeben habe und die Bonität der Bank im Oktober 2020 von der Ratingagentur Scope herabgestuft wurde, und zwar auf ein Niveau kurz vor der Ramschkategorie. „Einige Kommunen haben auch danach nicht reagiert. Anlagen wurden zum Teil unnötig beibehalten oder gar neu getätigt“, erläutert der Experte von der Bürgerbewegung Finanzwende.
Für Peters ist der Fall symptomatisch für die mangelhafte Kontrolle hiesiger Geldinstitute: „Wir haben ein grundlegendes Problem bei der Finanzaufsicht Bafin: Sie schaut bei Banken immer nur – wie mit Scheuklappen – auf die hiesigen Aktivitäten. Das ist reichlich naiv. Die Bafin müsste viel umfassender prüfen und zwar auch in Hinblick auf internationale Vernetzungen der Institute. Wie wichtig das ist, zeigt das Beispiel Greensill.“
Und wie sieht es mit Sparkassen als Alternative aus? Schließlich sind die Kommunen deren Träger. Pauschale Antworten kann es nach den Worten eines Sprechers des Dachverbandes DSGV da nicht geben. Die 371 Sparkassen agierten selbständig. Das gelte auch für Verwahrentgelte. „Klar ist aber, je länger die Niedrig- und Negativzinsphase anhält, desto größer wird der Druck, die schon immer bestehenden Kosten der Verwahrung des Geldes für einzelne Kundengruppen auch sichtbar zu machen“, so der DSGV-Sprecher. Er fügt hinzu: „Auch in den Geschäftsbeziehungen zu ihren kommunalen Kunden handeln die Sparkassen Konditionen und Preise der Geschäftsbeziehungen selbstständig aus.“