Kabinett entschädigt Konzerne für Atomausstieg
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AVier Energiekonzerne traf die Entscheidung für den Atomausstieg besonders hart: RWE, Vattenfall, eon und EnBW.
© Quelle: dpa
Berlin.
Im Jahr 2011 entschied sich das Bundeskabinett für den Atomausstieg – für viele Konzerne kam die Energiewende vollkommen überraschend. Nun hat das Kabinett die Entschädigung der Energiekonzerne RWE und Vattenfall wegen des in 2011 beschlossenen Atomausstiegs bis 2022 auf den Weg gebracht.
Die genaue Summe steht zwar noch nicht fest, das Bundesumweltministerium geht aber davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler "einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten" und vermutlich unter einer Milliarde bleiben.
Neun Atomkraftwerke befinden sich noch in der Stilllegung
Damit setzt der Bund ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Richter hatten Ende 2016 RWE und Vattenfall eine Entschädigung für schon getätigte Investitionen und verfallene Strom-Produktionsrechte zugesprochen. 2011 beschlossen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg bis 2022. Das führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken, für die anderen neun AKW wurde ein stufenweiser Abschaltplan vereinbart.
Bislang nur Entschädigung für zwei Konzerne
Die genaue Entschädigung kann erst 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne konkret feststehen. Dem Betreiber Eon steht bisher allerdings keine Entschädigung zu, da Reststrommengen noch bis zum endgültigen Atomausstieg auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können, der vierte Kraftwerksbetreiber EnBW hatte wiederum nicht in Karlsruhe geklagt.
Brennelementesteuer als rechtswidrig eingestuft
Auch ein anderer Teil der Atompolitik von Union und FDP wurde vom obersten Gericht bereits kassiert. Die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer wurde 2017 vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft, sie war als eine Art Kompensation wegen der zunächst beschlossenen Laufzeitverlängerung von der Regierung Angela Merkels (CDU) beschlossen worden. Die Richter urteilten, dass die eingenommenen 6,285 Milliarden Euro samt Zinsen zurückzuzahlen sind.
Internationale Klage steht noch aus
Zudem steht noch eine Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington gegen die dauerhafte Stilllegung der beiden schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel aus. Als ausländisches Unternehmen konnte Vattenfall den Gang vor das ICSID antreten und dort die Bundesregierung verklagen. Hierbei geht es um eine Forderung von insgesamt 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz plus Zinsen.
Von RND/dpa