KfW-Förderkredite für effizientes Bauen: Bund schießt 5,4 Milliarden Euro nach

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einer „großzügigen Regelung nach hinten“, die Rechtssicherheit gewähre und Vertrauensschutz schaffe.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einer „großzügigen Regelung nach hinten“, die Rechtssicherheit gewähre und Vertrauensschutz schaffe.

Berlin. Die Bundesregierung korrigiert ihre Entscheidung aus der vergangenen Woche, wichtige Programme der staatlichen KfW-Bank zur Förderung energieeffizienter Häuser komplett einzustellen.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) haben sich darauf verständigt, alle Anträge, die vor dem Förderstopp am 24. Januar eingegangen sind, nach den alten Kriterien bearbeiten und genehmigen zu lassen.

Wirtschaftsminister Habeck sprach von einer „großzügigen Regelung nach hinten“, die Rechtssicherheit gewähre und Vertrauensschutz schaffe.

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Die fehlenden 5,4 Milliarden Euro sind gedeckt

Es geht um rund 24.000 Anträge nach den Effizienzhausstandards EH55 und EH40 mit einem Fördervolumen von rund 7,2 Milliarden Euro. Im ursprünglichen Fördertopf stehen dafür laut Regierungsangaben nur noch rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die fehlenden 5,4 Milliarden Euro sollen nun aus dem Energie- und Klimafonds kommen, in den der Bund nicht genutzte Kreditermächtigung aus der Corona-Krise verschoben hatte. Ohne Stopp der Förderung wäre das Programm laut Habeck auf ein Volumen von 14 Milliarden Euro zugelaufen.

Die Bundesregierung hatte die Förderung für energieeffiziente Gebäude angesichts einer Antragsflut und hoher Kosten in der vergangenen Woche vorzeitig gestoppt. Statt bis zum 31. Januar konnten nur noch bis 24. Januar Anträge eingereicht werden. Das hatte zu einem Sturm der Entrüstung in der Bauwirtschaft und unter Verbraucherschützern geführt.

Förderstopp war laut Habeck „zwingend“ und „notwendig“

Habeck räumte ein, dass der Förderstopp Unmut, Enttäuschung und Zorn ausgelöst habe. Er sei aber „zwingend“ und „notwendig“ gewesen, weil die entsprechenden Mittel nicht mehr vorhanden gewesen sei. Der Vizekanzler deutete an, dass er sich ein früheres Entgegenkommen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der Frage gewünscht hätte.

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Er selbst habe nach dem Förderstopp eine Härtefallregelung favorisiert, von der etwa nur der soziale Wohnungsbau und Menschen in den Überflutungsgebieten profitiert hätten, erklärte Habeck. Er habe aber lernen müssen, dass diese nicht rechtssicher umzusetzen gewesen sei, weshalb nun alle förderfähigen und bereits gestellten Anträge genehmigt würden. Das bringe eine „gewisse Überförderung“ mit sich, räumte Habeck ein.

Das Nachsehen haben Bauherren, die ihren Antrag noch nicht gestellt haben, das aber bis zum eigentlich geplanten Auslaufen der EH55-Förderung am 31. Januar noch tun wollten. Sie gehen nach jetzigem Stand leer aus.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) kritisierte den Kompromiss. „Fakt ist, es muss gehalten werden, was versprochen war“, sagte er nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Das bedeute, dass der ursprüngliche Stichtag für Förderanträge, der 31. Januar, auch gelten müsse. Ansonsten bleibe es dabei, dass die Bundesregierung einen Wortbruch begangen habe, aus dem man sich nicht herausreden könne und den sich kaum jemand hätte vorstellen können, so der CSU-Politiker.

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