Menschenrechte und Umweltschutz

Kontrolle von Lieferketten: Arbeitgeberverband BDA gegen schärfere EU-Pläne

Die Containerschiffe im Hamburger Hafen. Wie kann sichergestellt werden, dass Menschenrechte entlang der Lieferketten eingehalten werden?

Die Containerschiffe im Hamburger Hafen. Wie kann sichergestellt werden, dass Menschenrechte entlang der Lieferketten eingehalten werden?

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Berlin. Ein EU-weites Lieferkettengesetz rückt näher. Vor der Sitzung des Europäischen Parlaments zu einer entsprechenden Richtlinie warnt der Arbeitgeberverband BDA jedoch vor zusätzlicher Regulierung und fürchtet eine Abwanderung von Unternehmen. „In Krisenzeiten brauchen Unternehmen Flexibilisierung und Spielräume für Innovationen – und weniger Bürokratie aus Brüssel“, sagte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Der Vorschlag des Europaparlaments zum Thema Lieferketten bringe lediglich mehr Regulierung, aber keinen zusätzlichen Schutz der Menschenrechte.

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Das EU-Parlament befasst sich an diesem Donnerstag mit einer verschärften Lieferkettenrichtlinie. Die Pläne der sogenannten Richtlinie zu „Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ gehen deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, das Anfang des Jahres in Kraft trat. Beispielsweise wären auch Betriebe ab 250 beziehungsweise 500 Beschäftigten in der Pflicht, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der Wertschöpfungskette zu sorgen. In Deutschland liegt die Grenze bislang bei 3000 Beschäftigten und soll auf 1000 sinken.

Kampeter: Unternehmen verlassen die Märkte

„Deutsche Unternehmen achten bereits heute auf Nachhaltigkeit und Fairness bei Handel und Produktion“, sagt Kampeter. Wer Lieferketten „kaputtbürokratisiert“, wie es offenbar ein Teil des EU-Parlaments vorhabe, verursache „nicht weniger als Deglobalisierung“. Diese Ergebnisse zeigten demnach erste Erfahrungen mit dem deutschen Gesetz: „Unternehmen kündigen an, wegen des Gesetzes Märkte zu verlassen“, sagt Kampeter. „Die europäische Bürokratie wird noch schärfer – und im Ergebnis noch weniger für die Menschenrechte bewirken.“

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Die BDA bezieht sich dabei auf eine Umfrage der Industrie- und Handelskammer (DIHK). Demnach gaben 23 Prozent der Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten an, sich aufgrund des deutschen Lieferkettengesetzes aus Märkten zurückziehen zu müssen. Auch der Mittelstandsverbund warnt aufgrund fehlender Ressourcen und technischer Hilfsmittel vor einer Überforderung der mittelständischen Unternehmen.

Verbraucherzentrale pocht auf „ambitionierte Regelung“

Beschlossen ist das Ganze allerdings noch nicht. Das Europäische Parlament will am Donnerstag seinen Standpunkt festlegen, mit dem es dann in die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat – also den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten – geht. Sobald es dort eine Einigung gibt, muss die Richtlinie noch formell angenommen werden.

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Verbraucher-, Menschen- und Umweltschutzorganisationen pochen dabei auf strengere Regeln, als sie bisher in Deutschland gelten, und warnen vor einer Verwässerung der Richtlinie. „Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sollten sich für eine ambitionierte Regelung aussprechen“, sagte Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Würden Sorgfaltspflichten nur für wenige Unternehmen gelten und die Haftungsregelungen „durchlöchert“, schade das den Verbraucherinnen und Verbrauchern, den Menschenrechten und der Umwelt.

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Schulze: Unternehmen müssen rechtlich belangt werden können

Die europäische Richtlinie müsse entscheidende Lücken des deutschen Lieferkettengesetzes schließen, es müssten mehr Unternehmen eingebunden werden. Die Initiative Lieferkettengesetz, der auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi angehört, fordert zudem eine klimabezogene Sorgfaltspflicht.

Auch Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) spricht sich für eine EU-weite Regelung aus. „Wir Europäer sind uns einig: Missstände wie Kinderarbeit oder Umweltzerstörung können wir in unseren Lieferketten nicht hinnehmen“, sagte sie nach einer entsprechenden Einigung im Dezember. „Wenn Unternehmen das zulassen, müssen sie dafür rechtlich belangt werden können.“ Bei einer europäischen Lieferkettenrichtlinie gebe es in der EU die gleichen Wettbewerbsbedingungen mit Blick auf die Lieferketten.


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